Außerbetriebsetzung von PV-Anlagen im Brandfall
Vor mehr als 5 Jahren wurde in der Anwendungsregelung VDE-AR-2100-712 unter 7.3 zum Thema Außerbetriebsetzung von PV-Anlagen die sichere Möglichkeit per Kurzschluss die Spannung auch an den PV-Modulen auf dem Dach sekundenschnell auf 0 Volt zu bringen als nicht zulässig erklärt. Ein Trennschaltersystem kann und konnte nie die Spannung an den PV-Modulen abschalten. Da an den Modulen tagsüber bis zu 800 Volt Spannung anliegen können, besteht möglicherweise Lebensgefahr. Dies empfanden auch viele Fachleute, insbesondere auch Feuerwehrleute als fast fahrlässig. Die geschah wohl nur, weil eine Norm hierfür fehlte.
Die sogenannten Feuerwehrschalter – Trennschalter – kann man als Vorläufer der Abschalttechnik bezeichnen, weil sie die Spannung an den PV-Modulen auf dem Dach nicht haben abschalten können. Entgegen aller Verlautbarungen haben Feuerwehrleute bis heute vor dieser Spannung sehr viel Respekt und nehmen Löschungen nur mit höchster Konzentration vor. Zum Teil sind sie aber auch gezwungen, das Objekt kontrolliert abbrennen zu lassen. Denn an den Modulen können bis zu 800 Volt Spannung anliegen.
Im Ausschusses für die Überarbeitung der Anwenderregel VDE-AR-2100-712 wurde eine Norm DIN VDE V 0642-100 erstellt, die alle Bedingungen enthält, die erforderlich sind, um mit einem Geräteschutzschaltersystem einen kontrollierten Kurzschluss im DC-Bereich von PV-Anlagen und das Kurzschließen eines Modulstranges sicher zu stellen.
Sowohl die um die zugelassene Kurzschlusstechnik ergänzte Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 2018-12 als auch die hierfür erforderliche Norm DIN VDE V 0642-100 2018-12 können beim VDE-Verlag angefordert werden.