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Neubau und Modernisierung - was für eine dezentrale Lüftung spricht

Joachim Schrader
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Lüftungssysteme fügen sich meist unauffällig in die Gebäudeansicht ein.

Häufig nehmen wir das Raumklima zu Hause oder am Arbeitsplatz als gegeben hin. Zwar werden zu hohe oder zu niedrige Temperaturen noch bewusst wahrgenommen, aber bereits bei der Luftfeuchtigkeit reicht das subjektive Empfinden als Bewertungskriterium oft nicht mehr aus.

Um einer Schädigung sowohl unserer Gesundheit als auch der Bausubstanz vorzubeugen, muss also die Luftqualität im Rahmen eines Belüftungskonzeptes durch technische Maßnahmen geregelt werden. Für die wenigsten Bestandswohnungen gibt es jedoch ein Lüftungskonzept, das bereits in der Bauphase erstellt wurde. Selbst Neubauten werden trotz geltender DIN-Normen nicht zwangsläufig im Einklang mit grundlegenden Erkenntnissen realisiert. Das Resultat heißt: Schimmel.

Doch auch wenn es keinen offensichtlichen Schimmelbefall gibt, können bei schlechter Belüftung körperliche Beschwerden auftreten, etwa wenn der CO2-Gehalt in der Atemluft dauerhaft zu hoch ist oder wenn Schadstoffe, die von Möbeln oder Baustoffen in die Umgebungsluft gelangen, nicht in ausreichendem Maße abgeführt werden.

Norm weist den Weg

Im Mai 2009 wurde die Norm DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe / Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“, welche die Belüftung bei Neubauten und Sanierungen regelt, verabschiedet. Sowohl für Bauherren als auch für Mieter ist die DIN-Norm hilfreich, denn im Kontext dieser Regelung wird das Problem einer „zu guten“ Isolierung aufgegriffen.

Wiesen Häuser und Wohnungen früher in der Regel eine geringere Dämmung auf und waren somit luftdurchlässiger, sorgen moderne Techniken und Materialien heute dafür, dass bei geschlossenen Fenstern praktisch kein Luftaustausch mehr stattfindet. Allerdings ist ein Mieter lediglich verpflichtet, zweimal am Tag durch Stoßlüften das Raumklima auszugleichen. Sollte ein Objekt mithilfe dieser Maßnahme nicht ausreichend zu belüften sein und kommt es beispielsweise zur Schimmelbildung, liegt dies in der Verantwortung des Vermieters.

Doch auch Bauherren bekommen Rückendeckung durch diese DIN-Norm, denn sie sind zwar verpflichtet, bei einem Neubau oder einer Sanierung ein Lüftungskonzept erarbeiten zu lassen, doch ist hier der zuständige Lüftungsspezialist in der Pflicht, sollte es nachträglich zu Problemen kommen.

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