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Mieterstromgesetz ist bislang kaum wirksam

Die Preise für Solarstrom sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Viele Wohnungs- und Energieunternehmen wollen sich deshalb gerne stärker für die Energiewende engagieren und Mietern klimafreundlichen Solarstrom vom Dach des Vermieters anbieten. Deutlich erschwert wird dies aber weiterhin durch unnötige steuerliche und bürokratische Barrieren. Das vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz hat kaum Abhilfe geschaffen und muss dringend nachgebessert werden, so die Auffassung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal 1% des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.

In einer Befragung von Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen: Die deutliche Mehrheit der Befragten ist eher unzufrieden (43%) oder gar sehr unzufrieden (28%) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt (28 %eher zufrieden, 3% sehr zufrieden). Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74%), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51%) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. Körnig: „Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen.“

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