Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Juli
Änderung der EU-Gebäuderichtlinie
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude, auch EPBD genannt (Energy Performance of Buildings Directive), wird ab dem 10. Juli offiziell geändert.
Zahlreiche Änderungen bei der Anlagentechnik
Im Bereich Anlagentechnik gibt es zahlreiche Änderungen, einige Artikel wurden komplett neu gefasst. Allerdings gibt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung, sodass die nationalen Auswirkungen erst in nächster Zeit deutlich werden. Beispielsweise gibt es künftig für Klimaanlagen erst ab einer Nennleistung von 70 kW (bisher 12 kW) eine Inspektionspflicht, wobei die Mitgliedstaaten strengere Anforderungen ohne Notifizierung beibehalten dürfen.
Dennoch: Die Branche wird die Änderungen zunächst nicht betreffen, da viele Punkte aus der Richtlinie in Deutschland noch nicht Pflicht sind.
Erste Energieausweise laufen ab
Im Laufe des Juli verlieren Energieausweise ihre Gültigkeit, die ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden sind. Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an qualifizierte Energieberater zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der sei wirklich aussagekräftig.
Lkw-Maut wird ausgedehnt
Ab dem 1. Juli herrscht auf allen Bundesstraßen eine Lkw-Maut, teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit. Dann sind rund insgesamt rund 52.000 Kilometer für 7,5-Tonner mautpflichtig. Durch die Maut-Erweiterung sollen die Einnahmen der öffentlichen Kassen um bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr steigen.
Renten in Ost und West steigen
Ab Juli erhalten Rentner in Deutschland mehr Geld. Rentner im Osten bekommen 3,4 Prozent mehr, im Westen steigen die Altersbezüge um 3,2 Prozent. Für eine Standardrente von 1.336,05 Euro im Osten bedeutet das 45,05 Euro mehr im Monat. In den alten Bundesländern bekommen Rentner bei derzeit 1.396,35 Euro Rente im Monat 45 Euro mehr.
Außerdem greift erstmals die Rentenangleichung Ost-West. Bis zum 1. Juli 2024 soll der Unterschied zwischen der Rente im Osten und der im Westen ausgeglichen sein. Dabei soll der Rentenwert jährlich (immer zum 1. Juli) angeglichen werden. Ab 2025 werden die Altersbezüge in ganz Deutschland einheitlich berechnet.