DSGVO: Kostenlose Checkliste für Handwerksbetriebe
Seit dem 25.5.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit auch das Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu). Bei vielen Handwerksbetrieben und Kleinunternehmen herrscht Unruhe darüber, welche Konsequenzen das Nichtheinhalten der neuen Vorgaben hat. Vor allem drohende Abmahnwellen und Bußgelder sorgen für Verunsicherung.
Deshalb hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in den letzten Wochen viele Anfragen von Handwerkern, Geschäftsführern von kleinen Unternehmen und Vereinen bekommen. Die Frage lautete immer gleich: "Wie können die kleinen Betriebe den Anforderungen der DSGVO gerecht werden?"
Als Antwort hat das Landesamt Handreichungen zusammengestellt, in denen die wichtigsten Anforderungen kompakt zusammengetragen wurden. Anhand einer Checkliste können Handwerksbetriebe überprüfen, ob sie die Vorgaben erüllen oder nicht. Die Übersicht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.lda.bayern.de/media/muster_3_handwerksbetrieb.pdf
Übrigens: Ein vollständiger Ratgeber des BayLDA führt derzeit die Bücher-Bestsellerliste des Online-Versandhandels Amazon an. Die Broschüre trägt den Titel "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket" und erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes für Laien.
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