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Alles zum §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Lars Keller
Inhalt

Seit 1.1.2024 gibt es neue Regelungen zur Anbindung von Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVe) gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die neuen Vorschriften, die sowohl Vorteile für Verbraucher als auch notwendige Sicherheiten für Netzbetreiber bieten, sind für Neuanlagen über 4.2 kW elektrischer Leistung im Niederspannungsnetz Pflicht. Bestandsanlagen können freiwillig in die neue Regelung überführt werden, ab 1.1.2029 ist dies für einen Großteil dann Pflicht.

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