PV-Anlagen sicher installieren: ZVSHK tritt Branchenvereinbarung bei
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) tritt der Vereinbarung bei, um durch die festgelegten Verfahrensweisen Unternehmen und Beschäftigte im Klempner-Handwerk abzusichern, die Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf entsprechend hergestellten Metall-Dächern installieren.
Die Vereinbarung wurde ursprünglich vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ins Leben gerufen, um den Arbeitsschutz bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen zu gewährleisten. Die erstmalige Unterzeichnung durch die initiierenden Verbände und Berufsgenossenschaften fand im März 2024 statt.
Schulungsanforderungen und Musterverträge
Bestandteile der Vereinbarung zur sicheren Installation von PV-Anlagen sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten, Muster für Nachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, das eine Verantwortliche Elektrofachkraft stellt, sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen.
Die Teilnahme an der Fortbildung stellt die grundlegende Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten bei der Montage der Photovoltaik-Module dar. Der ZVSHK stellt sicher, dass die erforderlichen Schulungen angeboten werden und dass entsprechend über das Angebot informiert wird. Fortbildungskurse für das Klempner-Handwerk sollen zukünftig unter anderem in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke angeboten werden.
ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: „Klimafreundliche Heizungssysteme werden häufig in Kombination mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen eingebaut. Planung, Bau und Unterhaltung solcher Anlagen bilden die Kernkompetenz vieler SHK-Betriebe. Aus diesem Grund war uns wichtig, der Vereinbarung beizutreten und klarzustellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren SHK-Betrieben oberste Priorität hat.“
ZVEH-Präsident Stefan Ehinger: „Die Vereinbarung definiert wichtige Sicherheitsstandards für die Installation von PV-Anlagen für die Betriebe im E-, Dachdecker- und nun auch Klempner-Handwerk. Die Elektrofachkraft eines Elektrohandwerksbetriebes unterstützt die Partnergewerke bei den elektrotechnischen Arbeiten an der elektrischen Anlage. Als Klimahandwerke stellen wir damit sicher, dass wir arbeitsteilig und damit effizient PV-Anlagen errichten und dass zugleich die Sicherheit beim PV-Rollout nicht zu kurz kommt.“
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk ergänzt: „Die Installation von Photovoltaik-Anlagen wird durch die Vereinbarung sicherer. Wir begrüßen es, dass die Anforderungen nun in gleicher Weise auch für das Klempner-Handwerk gelten.“
Vor Gefahren wie Absturz und Strom schützen
„Photovoltaik-Anlagen werden meist an hochgelegenen Orten, wie Dachflächen, montiert. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Absturz-Unfällen. Außerdem erzeugen die Module beim Lichteinfall unmittelbar Strom. Bei unsachgemäßem Umgang besteht das Risiko eines elektrischen Schlags“, erklärt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM: „Darum ist es wichtig, dass die Installateurinnen und Installateure sich auskennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.“
Dazu Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU: „Die Vereinbarung sorgt dafür, dass für alle Gewerke derselbe Grundsatz gilt: Wer eine PV-Anlage aufs Dach bringen will, braucht eine Absturzsicherung. Arbeits- und Schutzgerüste sind dafür das Mittel der Wahl, denn sie bieten das höchste Maß an Sicherheit vor tiefen Abstürzen der Handwerkerinnen und Handwerker. Zugleich legt die Vereinbarung fest, dass auch Dachdecker- und Klempnerbetriebe elektrotechnische Arbeiten durchführen können, wenn sie im Vorfeld entsprechend geschult wurden.“
Dokumente zur Verbändevereinbarung
1. Text der Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen
Die Vereinbarung beschreibt Anforderungen an die Betriebe des ZVEH und des ZVDH, um Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu minimieren bzw. auszuschließen. Jeglicher Anschluss des PV-Generatorfeldes (PV-Module und entsprechende Leitungen) an den Wechselrichter oder Arbeiten an der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen sind von einer Elektrofachkraft durchzuführen und sind daher auch nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
2. Muster-Arbeitsanweisung zur Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten
Hier wird u.a. darauf hingewiesen, dass Gefahren für den Menschen bestehen: durch fehlende Bauteile wie Seitenschutz oder Beläge kann es zu gefährlichen Verletzungen durch Absturz kommen. Des Weiteren können fehlende Bauteile, fehlende Verankerungen und Überlastung durch Bau- oder Abbruchmaterialien die Standsicherheit beeinflussen.
3. Muster-Arbeitsanweisung zur Montage von PV-Generatorfeldern (DC-Seite bis Wechselrichter)
Hier geht es um die Durchführung von elektrotechnischen Tätigkeiten zum Aufbauen von PVGeneratorfeldern nach Vorgaben durch den Planer der Anlage. Dazu gehört die Verkabelung der PV-Module, die Verlegung der Strangleitung auf dem Dach und bis zum Wechselrichter sowie das Montieren von Steckverbindern im spannungsfreien Zustand der Leitungen. Die in dieser Arbeitsanweisung beschriebenen elektrotechnische Arbeiten können von einer entsprechenden elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.
4. Schulungsinhalte PV-Anlagen
Durchführung von elektrotechnischen Tätigkeiten zum Aufbauen von PV-Generatorfeldern nach Vorgaben durch den Planer der Anlage:
- Verkabelung der PV-Module,
- Verlegung der Strangleitung auf dem Dach und bis zum Wechselrichter
- Montieren von Steckverbindern im spannungsfreien Zustand der Leitungen.
Die dazu notwenigen elektrotechnische Arbeiten können von einer dafür elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.