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Gebäudetyp-E-Gesetz: BSB kritisiert Aufweichung erprobter Baustandards

Der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) veröffentlicht und dem Bundesministerium der Justiz übermittelt. Die Verbraucherschützer kritisieren darin die geplante Aufweichung jahrelang erprobter Bauverfahren und anerkannter Regeln der Technik (a.R.d.T.), zulasten der Bauqualität.

Nach Auffassung des BSB verfehlt der Kerngedanke des Gesetzes, den Hausbau erschwinglicher zu machen, für Verbraucher sein Ziel. „Selbst wenn Unternehmen durch Deregulierung in der Planung in der Massenproduktion Kosten senken können, ist stark zu bezweifeln, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden“, erklärt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Wahrscheinlicher ist, dass die Kosten für Verbraucher ähnlich hoch bleiben, während die Margen der Unternehmen steigen und die Bauqualität sinkt.“ Das Gesetzesvorhaben vermittle so den Eindruck eines Konjunkturprogramms für Baufirmen, das Häuslebauer mit geringerer Qualität bezahlen.

Aufklärungspflichten von Baufirmen reduziert

Besonders kritisch sieht der BSB, dass das vorgesehene Gesetz die Aufklärungspflichten von Baufirmen gegenüber Verbrauchern reduzieren wird. Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, auf Normen und anerkannte Regeln der Technik zu verzichten, sofern diese nicht sicherheitsrelevant sind. Darüber muss der Verbraucher bisher ausführlich informiert und eine Vereinbarung getroffen werden. „Wenn es zukünftig nur noch wenige a.R.d.T. gibt, muss auch nur noch wenig aufgeklärt werden“, so Becker. „Der Hausbau ist zudem sehr komplex, eine Pauschalunterscheidung zwischen Sicherheitsnormen und Komfortnormen ist in der Praxis vielfach nicht möglich“, so Becker weiter.

Ob ein Gebäude zukünftig den Qualitätsansprüchen der Bauherren entspricht und den Qualitätsversprechen der Baufirma gerecht wird, wird erst durch hohen Prüfaufwand der Bauleistungsbeschreibung zu ermitteln sein. Hinzu kommt, dass Vertragsabweichungen und Baumängel von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite ohne Einbeziehung von Normen unterschiedlich interpretiert werden könnten und zu langen und kostenintensiven Rechtsstreiten führen. Der BSB gelangt daher zu dem Ergebnis, dass das Gesetzesvorhaben nach aktuellem Stand ein klarer Rückschritt beim Verbraucherschutz für den Hausbau ist und völlig offen bleibt, ob tatsächlich eine spürbare Baukostensenkung eintreten wird.

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