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Asbest: Kabinett beschließt die umstrittene Gefahrstoffverordnung

Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet, die das Baugewerbe erschüttert. Künftig sind nicht die Bauherren, sondern die Handwerksbetriebe verpflichtet, bei Sanierungen die Asbestprüfung durchzuführen. 

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt vor erheblichen Gefahren für Handwerker und fordert dringende Nachbesserungen.

Ein schwarzer Tag für den Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Die Gefahrstoffverordnung legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig.

In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war es, dass fortan Bauherren die Pflicht haben, ihr Haus, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung verabschiedet, allerdings ohne diese Pflicht. 

Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt. 

Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Unterm Strich werden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss. Die folgenden Unklarheiten über die Asbestbelastung machen eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich.

Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.“    

"Die Bundesregierung gefährdet die Gesundheit von Handwerkern!" 

Helmut Bramann ist Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima ZVSHK und äußert sich wie folgt zu der Entscheidung:
"Asbest ist nach wie vor eine lauernde Gefahr in zahlreichen Gebäuden, gerade bei Sanierungsarbeiten, die dem Klimaschutz dienen sollen. Um wirksame Maßnahmen zum Schutz für Mensch und Umwelt ergreifen zu können, muss vor Beginn der Arbeiten untersucht werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. 
 
In seiner Sitzung am 21. August 2024 hat das Bundeskabinett trotz vehementer Proteste von Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Klimahandwerke – u.a. dem SHK-Handwerk, dem Elektrohandwerk, dem Dachdeckerhandwerk – beschlossen, diese Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren zu streichen. Sie riskiert damit sehenden Auges unklare Gefährdungssituationen – sowohl für die Beschäftigten der ausführenden Fachbetriebe als auch für alle anderen Menschen, die durch klimaschutzrelevante Sanierungsarbeiten unter Umständen einer Asbest-Belastung ausgesetzt sind. 
 
Wer so etwas tut, opfert die Gesundheit genau derjenigen Fachhandwerker, die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich benötigt werden. Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte können Asbestbelastungen in Gebäuden, in denen Sie arbeiten sollen, nicht vorhersehen. Entsprechende Untersuchungen kann rein rechtlich nur ein Gebäudeeigentümer veranlassen. Die jetzige Regelung ist insofern so praxisfremd wie unverantwortlich. 
 
Nun ist der Bundesrat gefordert, einer solchen widersinnigen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.

Gefahrstoffverordnung muss dringend nachgebessert werden

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar.

Asbest und weitere in früheren Jahrzehnten verbaute Gefahrstoffe sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden. 
Der ZDH sowie die gesamte Bauwirtschaft hatten sich im nationalen Asbestdialog erfolgreich für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt. Diese fand sich auch in den Vorentwürfen der Gefahrstoffverordnung wieder. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Entwurf die Bringschuld des Veranlassers in eine Holschuld des (Bau-)Unternehmers abgewandelt hat.

Der nun vorgesehene Beitrag des Veranlassers, nur über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren zu müssen, ist nicht ausreichend. Eine stärkere Einbeziehung des Veranlassers ist zwingend erforderlich, damit dieser sich nicht seiner Verantwortung als Inhaber der Gefahrenquelle entziehen kann und es seine Verpflichtung ist, keine Arbeiten zu beauftragen und durchführen zu lassen, wenn mögliche Gefahrensituationen nicht abgeklärt sind.

Hier muss dringend im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude nachgebessert werden. Wir fordern die Länder auf, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen."

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