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Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen: Förderung geht weiter

Mit der Novellierung der Richtlinie steigt die Förderhöhe für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen. Als neuer Fördergegenstand wurde außerdem die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ aufgenommen. Die Antragstellung ist ab dem 01.03.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Das Förderprogramm wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Millionen Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 % erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Antragsberechtigt sind (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht):

  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Schulen,
  • Krankenhäuser sowie
  • kirchliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Nach der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln werden gefördert:

  • Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme, einschließlich Speicher.
  • Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen.
  • NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist.

Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.

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