F-Gase-VO: Jetzt stehen die Trilogverhandlungen an
Der EU-Rat hat nach der Kommission und dem EU-Parlament nun seine Vorstellungen zur Novelle der F-Gase-Verordnung vorgelegt. Diese sind aus Sicht des VDKF und der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg moderater, insbesondere, weil der Rat mehr Zeit beim Ausstieg mancher Verwendungsverbote einräumen will. Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) gibt sich vorsichtig optimistisch. Was nun abzuwarten gilt, ist das Ergebnis aus den Trilogverhandlungen.
Skizze der Trilog-Ausgangslage
Anfang April hat auch der EU-Rat seine Vorstellungen zur Änderung der Novelle der F-Gase-Verordnung bekannt gemacht, nachdem das EU-Parlament seinen Entwurf am 30. März verabschiedete und der Vorschlag der EU-Kommission bekanntlich bereits seit April 2022 vorliegt. Da nun die Entwürfe aller drei beteiligten Institutionen vorliegen, werden nun die sogenannten Trilogverhandlungen beginnen. In diesen setzen sich Vertreter des Rats, der Kommission und des Parlaments zusammen, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu gelangen.
Novellierung der F-Gase-Verordnung könnte moderater ausfallen
Aus Sicht des Verbands Deutsche Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) sowie der vereinigten Landesinnung hat der EU-Rat bei einigen Punkten in der Novellierung der F-Gase-Verordnung moderatere Forderungen formuliert. So sollen manche Verwendungsverbote nicht ganz so schnell kommen, wie vom EU-Parlament gewünscht. „An dem grundsätzlichen schnelleren Ausstieg aus der Verwendung fluorierter Kältemittel wird das jedoch nicht viel ändern. Es gibt aber der Branche etwas mehr Zeit und das ist in jedem Fall zu begrüßen“, gibt Christoph Brauneis, Sprecher beim VDKF, auf Anfrage von haustec.de für die beiden Organisationen Auskunft.
Ein Knackpunkt sei das Neuanlagenverbot für stationäre Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln. „Das Parlament wünscht dieses bereits ab 2025 unabhängig vom GWP-Wert des Kältemittels. Rat und Kommission lassen noch Neuanlagen bis GWP < 2.500 weiter zu. Wer sich hier durchsetzen wird, ist noch nicht absehbar“, umreißt Brauneis die Ausgangssitutation im Trilog.
Service- und Wartungsverbot ist vom Tisch
„Was zum Glück vom Tisch ist, weil dieser Punkt auch vom EU-Parlament abgelehnt wurde, ist das Service- und Wartungsverbot von Bestandsanlagen für F-Gase mit GWP > 150 ab 2024. Das hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments noch so gefordert. Was den Phase-down betrifft, so gibt es zwar Unterschiede zwischen den Vorstellungen von Kommission, Rat und Parlament, aber diese sind nicht so gravierend. Ambitioniert und eine große Herausforderung für alle Akteure der Branche wird die Verringerung der Menge an fluorierten Treibhausgasen in jedem Fall sein“, so Brauneis weiter.
Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) gibt sich etwas erleichtert. Zwar sei die Bewertung des Verbandes noch nicht abgeschlossen, wie der BWP auf Anfrage Auskunft gibt, doch zeige sich, dass die Position des EU-Rates näher an der Position des Verbandes liege. „Ein wesentlicher Faktor hierbei ist, dass von einem Verbot von F-Gas vor 2027 abgesehen wird“, sagt Felix Uthoff, Referent für Technik und Normung beim BWP. „Somit werden der Industrie längere Übergangsfristen gewährt, um eine Umstellung auf natürliche Kältemittel vorzunehmen“, so Uthoff weiter.
VO möglicherweise im 3. Quartal
Wie geht es jetzt weiter? Der Start der Trilogverhandlungen ist bereits erfolgt. „Am 25. April haben sich die Vertreter von Rat, Parlament und Kommission bereits das erste Mal getroffen. Üblicherweise gibt es bei derartigen Vorhaben drei bis vier Verhandlungsrunden. Da die schwedische Ratspräsidentschaft die F-Gase-Verordnung noch unter ihrer Führung bis Ende Juni abschließen möchte, könnte diese im 3. Quartal 2023 schon rechtskräftig werden“, prognostiziert Brauneis.
Lesen Sie hierzu das aktuelle Branchen-Statement zu den Trilog-Verhandlungen zur F-Gase-Verordnung.
Einflussmöglichkeit jetzt nur noch gering
Die Möglichkeit, von Verbandsseite auf die Inhalte der Verordnung jetzt noch weiter Einfluss zu nehmen, sind praktisch nun vergeben. „Der Trilog ist ein informelles, nicht öffentliches Verfahren, das in der Regel zwischen der ersten Lesung im Europäischen Parlament und der finalen Abstimmung im Rat stattfindet. Im Rahmen des Trilogs werden die unterschiedlichen Standpunkte ausschließlich der drei Institutionen diskutiert und es wird versucht, eine Einigung zu erzielen, um den Rechtsakt verabschieden zu können“, erläutert Felix Uthoff vom BWP.
Auch der VDKF schätzt die Möglichkeiten der Einflussnahme als nur noch relativ gering ein. „Die Leitplanken, innerhalb derer sich noch etwas bewegen kann, sind durch die jeweiligen Entwürfe gesetzt“, stellt Christoph Brauneis klar. Man werde seitens der Kälteorganisationen aber noch einmal gegenüber den Ministerien, die sich mit der F-Gase-Verordnung beschäftigen und gegenüber den Schattenberichterstattern im EU-Parlament die Hauptwünsche formulieren. „Das muss allerdings aufgrund des engen Zeitplans der Trilogverhandlungen schnell passieren. Artikel in der Verordnung, bei denen sich Kommission, Rat und Parlament im Trilog auf einen Kompromiss verständigt haben, werden nicht noch einmal behandelt.“
Dittmar Koop ist Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.