Nachbarn vor Lärm durch Wärmepumpen schützen
Mit der Änderung des Hessischen Energiegesetzes, die am 16. November im Landtag debattiert wurden, will das Land den Weg zur Unabhängigkeit von fossilen Energien beschleunigen. „Ein grundsätzlich guter Ansatz“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, „doch bei Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen gibt es noch Verbesserungsbedarf.“
„Die Erleichterungen bei der Errichtung von Wärmepumpen und die Senkung der Mindestabstände von Photovoltaik-Anlagen zu Nachbardächern begrüßen wir“, sagt der Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen privater Eigentümer vertritt, die in Hessen 85 Prozent der Immobilien halten. „Wärmepumpen können jedoch eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung darstellen und den nachbarschaftlichen Frieden gefährden.“ Die Geräte können bis zu 65 Dezibel laut werden, einem lauten Gespräch vergleichbar, das die Nachtruhe des Nachbarn stören kann. „Deswegen bedarf es noch Ergänzungen bei der geplanten Änderung der Hessischen Bauordnung: Die Erlaubnis, Wärmepumpen entlang der Grundstücksgrenze zu errichten, muss unter dem Vorbehalt stehen, dass auf dem Grundstück kein anderer Ort zur Verfügung steht. Zudem fordern wir, dass im Sinne des Nachbarschutzes eine Pflicht zur Einhausung oder Einhaltung bestimmter Lärmgrenzen aufgenommen wird.“
Potenzial für Energiewende auf Mietshäusern nutzen
Die Veränderungen in Sachen Photovoltaik-Anlagen sind aus Sicht von Haus & Grund Hessen ein Tropfen auf den heißen Stein. Ehrhardt: „Die neue Abstandsregelung und die geplante, auch von Hessen mitbewirkte, steuerliche Vereinfachung wird vor allem Vermietern nicht nennenswert weiterhelfen.“ Denn jeder Hauseigentümer, der eine Photovoltaik-Anlage auf sein Mietshaus setzt, gehe auch weiterhin ein finanzielles Risiko ein, weil er sich der Abnahme des Stroms durch seine Mieter nicht dauerhaft sicher sein kann und zudem mit den Preisen der Energiekonzerne konkurrieren müsse. Ehrhardt fordert: „Mieter müssen verpflichtet sein, den Solarstrom vom Dach zu nutzen. Dann können die Vermieter ihn einfach über die Betriebskosten abrechnen. Der Photovoltaik-Boom käme dann auch bei den Mietshäusern an und sie könnten mit ihrer Dachfläche zur Unabhängigkeit von fossilen Energien beitragen.“