DUH: Pflicht zur Gebäudesanierung muss folgen
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. August 2022 über zwei Verordnungsentwürfe von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zur Sicherung der Energieversorgung abgestimmt. Mit den beiden Verordnungen werden Vorgaben zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung gemacht. Dies umfasst unter anderem eine Reduktion der Beheizung öffentlicher Gebäude, die Absenkung der Mindesttemperatur in Arbeitsstätten, ein Verbot der Beheizung privater Swimmingpools sowie eine Absenkung der Mindestheiztemperatur in Mietwohnungen. Dazu kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Mit den Vorgaben zur Energieeinsparung setzt Wirtschaftsminister Robert Habeck den Hebel an der richtigen Stelle an. Das ist gut für die Energiesicherheit und für den Klimaschutz. Zudem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher von hohen Energiekosten entlastet. Die Maßnahmen springen aber alle zu kurz, wenn nicht gleichzeitig an die Ursache des Problems gegangen wird: Das ist der anhaltende Energiehunger unserer Gebäude. Auch hier brauchen wir endlich ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Mindesteffizienzstandards für den Gebäudebestand, die die Sanierungsgeschwindigkeit erhöhen. Nur gut gedämmte Gebäude schützen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft vor hohen Energiekosten und gewährleisten die Energiesicherheit. Die im Sommer erfolgte Kürzung der Fördersätze für die Gebäudesanierung weist dabei in die völlig falsche Richtung. Hier muss Robert Habeck dringend korrigieren, um auch die notwendigen Mittel für Energieeffizienz bereitzustellen.“
Eingeführt werden soll mit den Verordnungen auch eine Pflicht zur jährlichen Heizungsüberprüfung. Dazu Metz weiter: „Es ist mehr als überfällig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet werden, Heizungen richtig einzustellen. Ansonsten müssen Mieterinnen und Mieter diese Energieverschwendung unnötig über die Heizkostenabrechnung zahlen. Unverständlich ist jedoch, warum die Kostenübernahme für den Heizungscheck nicht geklärt ist. In den ursprünglichen Entwürfen waren zusätzliche Belastungen für die Mietenden ausgeschlossen – hier war offenbar die Lobbyarbeit der Gebäudewirtschaft erfolgreich. Dies muss Minister Habeck dringend korrigieren: Mietende können es mit Fug und Recht erwarten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer nicht Energie verschwenden und andere dafür zahlen lassen.“