Arbeitgeber können Corona-Tests anordnen
Das Bundesarbeitsgericht musste kürzlich im Fall einer Flötistin der Bayerischen Staatsoper über vom Arbeitgeber angeordnete Corona-Tests entscheiden, so ARAG-Experten. Sie müssten die Arbeitsbedingungen so regeln, dass ihre Arbeitnehmer soweit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, wie die Natur der Arbeitsleistung es gestatte. (Az.: 5 AZR 28/22).
Bezahlte Bewertungen sind kenntlich zu machen
ARAG-Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon "unlautere getarnte Werbung" enthält. Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kunden erkennbar sein. Das Gericht bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung (Az.: 6 U 232/21).
Miete für Rauchmelder nicht umlagefähig
Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um umlagefähige Aufwendungen, da sie den Kosten für deren Erwerb gleichzusetzen sind. Diese Anschaffungskosten stellen selbst keine Betriebskosten dar, betonte nach Auskunft der ARAG-Experten der Bundesgerichtshof. Dieser Grundsatz könne nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter sich anstatt für einen Erwerb der Warnmelder für deren Anmietung entscheide (Az.: VIII ZR 379/20).