Untersuchungspflicht: Baugewerbe gegen Sonnenschein-Richtlinie
Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erarbeite der Ausschuss für Arbeitsmedizin derzeit eine Empfehlung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eine endgültiges Ja zur Sonnenschein-Richtlinie gibt es demnach noch nicht.
Baugewerbe: Nein zur Sonnenschein-Richtlinie
Die Neuauflage der Sonnenschein-Richtlinie führt laut ZDB zu nicht tragfähigen Belastungen für die Betriebe. Eine Aufklärung im Rahmen der Prävention sei hier die bessere Alternative.
"Das Arbeitsministerium hat kurz vor Ostern die alte Sonnenschein-Richtlinie der EU-Kommission von vor zehn Jahren wieder aufleben lassen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird darin die Mündigkeit abgesprochen und die Betriebe mit Milliardenkosten belastet." So bewertete der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die kurz vor Ostern vorgelegte Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Geplant ist, alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Zeitraum Mai bis September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, einem jährlichen Hautscreening zu unterziehen. Dabei soll, unabhängig welche Körperbereiche tatsächlich dem Sonnenschein ausgesetzt sind, eine sog. Ganzkörperinspektion vorgenommen werden.
Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären von einer solchen Regelung betroffen. "Es ist zwar verständlich, dass der Verband der Dermatologen eine solche Regelung unterstützt; ob sie der Sache dient und die Beschäftigten tatsächlich auch schützt, steht auf einem anderen Blatt Papier," So Pakleppa weiter. "Darüber hinaus stellt sich zum einen die Frage, ob es überhaupt Kapazitäten für solche Untersuchungen gäbe, denn neben der Bauwirtschaft sind auch andere Branchen, wie z.B. Gastronomie und Landwirtschaft, betroffen."
Zum anderen ist fraglich, ob die Beschäftigten einen solchen Vorsorgetermin wahrnehmen würden. Denn trotz des bekannten Risikos von hoher Sonneneinstrahlung verhalten sich viele Menschen nicht entsprechend. „Warum sollte das auf Baustellen besser funktionieren?“ fragte Pakleppa. Wenn aber die Beschäftigten nicht zum Arzt gehen, dürfen sie, so der Wille der Verordnung, auch nicht mehr auf der Baustelle arbeiten, was schlussendlich dazu führe, dass nicht mehr gebaut werden kann.
Schon heute würden jährlich rund 450.000 Beschäftigte durch den arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft regelmäßig untersucht. Dabei werde auch ein Hautscreening vorgenommen. Bei den Präventionsveranstaltungen und -beratungen der BG werde laut ZDB immer auf richtigen Sonnenschutz, z.B. durch entsprechendes Eincremen, aber auch durch passende Kleidung hingewiesen. Pakleppa hält die Präventionsarbeit der BG sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten für am wichtigsten. Mit E-learning und der modernen Digitalmedizin könne mehr erreicht werden als mit Pflichtuntersuchungen. Eine App, die die Beschäftigten darüber informiert, wie sie sich am besten schützen können, sei der bessere Weg.
Fachkongress "Gesund leben und arbeiten"
Auch der 3. Präventionskongress "Gesund leben und arbeiten" befasst sich unter anderem mit den Fragen, wo genau Gesundheitsmanagement im Betrieb beginnt und wo es nach dem Gesetz verpflichtend ist. Weiterhin wird auf dem Kongress am 18. und 19. Mai 2017 in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen erörtert, wo die Grenze gezogen wird, an der die Verantwortung des Arbeitgebers für die Gesundheit des Mitarbeiters aufhört und dessen eigene Entscheidungen im Vordergrund stehen.
Weitere Informationen zum 3. Präventionskongress "Gesund leben und arbeiten" finden Sie unter www.praeventionskongress-2017.de.