Die technische Qualität der TGA in Gebäuden korrekt bewerten
Die nachhaltige Qualität von Gebäuden und deren Anlagen wird in Deutschland immer häufiger bewertet. Die VDI-Richtlinie 6028 bildet die Grundlage für Entscheidungen beim Planen, Errichten und Betreiben von TGA, und sollte in jeder Lebensphase eines Gebäudes angewendet werden. Die Bewertungskriterien gelten auch für weiterführende Normen und Richtlinien.
Bewertung des TGA-Gesamtsystems
Moderne Bauten verfügen über eine ausgeklügelte TGA, in der die einzelnen Bereiche sinnvoll ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Dies bringt deutliche Einsparpotenziale mit sich, erleichtert Wartung und Betrieb und erhöht die gesamte Sicherheit. Um die Qualität einer TGA sicherzustellen, sollten entsprechende Bewertungen schon in die Planung von Bauprojekten aufgenommen, bei der Errichtung berücksichtigt, und auf ihrer Basis der Betrieb ausgelegt und durchgeführt werden.
Die VDI 6028 Blatt 1 zeigt konkret die Bewertung der technischen Qualität des TGA-Gesamtsystems eines Bauwerks, wie sie den ursprünglichen Anforderungen entspricht. Die Richtlinie wendet sich an die Beteiligten in Bauplanungsprozessen, Architekten und Ingenieure, sowie an Bauherren und Eigentümer, Betreiber und Facility-Manager.
Richtlinie bezieht auch Daten aus BIM-Anwendungen ein
VDI 6028 Blatt 1 bezieht auch die Daten aus digitalen Formaten ein, beispielsweise aus BIM-Anwendungen und aus dem Gebäudebuch. Sie bietet Informationen zur Dokumentation der TGA im Gebäudebuch, in Raumbüchern, Anlagenbüchern oder Betriebsbüchern. Die Richtlinie beinhaltet auch Hinweise zur Festlegung von Qualitätskriterien der TGA in der Leistungsbeschreibung. Sie gilt für Anlagen der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276, enthält jedoch Tabellen, mit deren Hilfe auch Anlagen der Kostengruppen 470, 490 und 500 bewertet werden können.
Herausgeber der VDI 6028 Blatt 1 „Bewertungskriterien für die technische Gebäudeausrüstung - Grundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im April 2021 als Entwurf erschienen.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2021.