Die richtige Dämmung für betriebstechnische Anlagen
Die Richtlinie VDI 4610 Blatt 2 für den Wärme- und Kälteschutz an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung ermöglicht eine effektive Anlagendämmung. Die Planung, Berechnung und Ausführung unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten finden dabei Beachtung. Die Richtlinie gibt somit Anlagenbetreibern, Planern und Bauausführenden ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung in der Produktion an die Hand durch Energie- und CO2-Einsparung mittels Optimierung technischer Dämmung.
Maßstab der Auslegung einer Dämmung ist die nachhaltige Energieersparnis. Die Dämmmaßnahme kann bereits bei der Planung oder Fertigstellung im Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer ökonomisch bewertet werden. Um den Gesamtwärmeverlust einer Anlage berechnen zu können, müssen die Wärmeverluste von Wärmebrücken bekannt sein. Die VDI 4610 Blatt 2 liefert dazu Gleichungen und Tabellen.
Aufgrund der Vielfalt von verschiedenen Bauteilformen und Ausführungsarten von anlagenbedingten Wärmebrücken kann der Wärmebrückenkatalog keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Für die vielfältigen Bauteile, wie Armaturen und Flansche, wurden die marktgängigsten Bauformen aufgenommen. Anlagenbedingte Wärmebrücken, wie Lager und Aufhängungen sind auf Standardkonstruktionen beschränkt. Sonderlösungen sind in dieser Richtlinie nicht abgebildet und müssen individuell mit der sogenannten Rippengleichung nach Anhang B oder mit der Finiten-Elemente-Methode berechnet werden.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4610 Blatt 2 „Energieeffizienz betriebstechnischer Anlagen – Wärmebrückenkatalog“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie ist ab Dezember 2018 als Weißdruck zum Preis von 109,70 Euro beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. Sie ersetzt den Entwurf von Juni 2017. VDI-Mitglieder erhalten 10% Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/4610 möglich. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.