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Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft

Das Gesetz führt Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Gesamtwerk zusammen.  Die Anforderungen an Gebäude wurden dabei nicht verschärft. Es gibt jedoch einige Neuerungen, unter anderem zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien bei der Bilanzierung.

Ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen ist nicht enthalten. Neu installierte Ölheizungen müssen aber ab 2026 mit Energien aus Erneuerbaren Energien kombiniert werden.

Neu ist  unter anderem auch eine verpflichtende Energieberatung in einigen Fällen. Hier haben Vertreter der  Energieberaterverbände GIH und DEN im Sommertalk des Gebäude-Energieberater gefordert, dass die Anforderung der „kostenlosen Beratung“ in Durchführungsbestimmungen möglichst einheitlich für alle Bundesländer und so formuliert wird, dass klar ist, dass weder freie Energieberaterinnen und Energieberater noch Architekten und Ingenieure kostenlose Leistungen erbringen können und wollen.

Eine in einer vorherigen Fassung des Gesetzes Einschränkung auf Beratung nur durch Verbraucherzentralen ist in der finalen Variante nicht mehr enthalten.

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