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Wie man sich vor Rohrbruch, Starkregen oder Überschwemmung schützt

Ist der Schaden erstmal da, sind die Versicherungen gefragt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher vorsorgen können und was im Schadensfall zu tun ist, zeigt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Eigenständig vorsorgen

„Starkregenereignisse werden als Folge des Klimawandels künftig häufiger vorkommen. Wichtig ist, sich Gedanken zu machen, bevor das Ereignis eintritt. Damit spart man viel Geld und Ärger. Jeder sollte sich daher fragen, wie groß die Gefahr für das eigene Haus ist. Und welche Vorsorgemaßnahmen umgesetzt werden können“, so Beate Oedekoven, Referentin für Energiewende und Nachhaltigkeit bei der VZSH. Die Starkregenkarten der Städte sowie die landesweite Starkregenhinweiskarte zeigen Gebiete auf, an denen es vermehrt zu Starkregen kommen kann. Doch bereits kleinere bauliche Maßnahmen helfen dabei, das Wasser aus dem Haus zu halten. Zuerst sollten Hauseigentümer mögliche Schwachstellen ermitteln:

Wo staut sich das Wasser?

Um die Stellen ausfindig zu machen, an denen sich Wasser auf dem Grundstück staut, können Verbraucher nach einem Regenschauer auf die Suche nach Pfützen gehen. Hier fließt das Wasser nicht schnell genug in den Untergrund ab. „Sammelt sich bereits bei kleinen Regenschauern das Wasser in der Nähe des Hauses, kann der Boden bei einem Starkregenereignis die Regenmassen erst recht nicht aufnehmen“, so Oedekoven.

  • Auf Rasen oder Erde: An den Stellen, wo sich Wasser ansammelt, sorgen Sickergruben dafür, dass es auch bei stärkerem Regen abfließen kann. Gründächer und eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern halten das Wasser ebenfalls zurück. „Die Natur ist unser bester Verbündeter gegen die Auswirkungen des Klimawandels“, so Oedekoven.
  • Auf versiegelter Fläche: Pflastersteine und andere versiegelte Flächen verhindern, dass das Wasser ins Erdreich abfließen kann. Wer auf Rasengitter umschwenkt oder sogar auf versiegelte Böden oder Bereiche verzichten kann, bietet dem Wasser eine größere Fläche zum Versickern.

Am häufigsten gelangt das Wasser über Kellerfenster in die Kellerräume. Bei großen Wassermengen, wie etwa durch einen Starkregen oder eine Überschwemmung, kann das Wasser jedoch auch über die Kanalisation ins Haus gedrückt werden.

  • Die Kellerfenster: Je nach Lage und Intensität können bereits Aufkantungen für Kellerlichtschächte größeres Übel verhindern. Durch die zusätzliche Höhe der Aufkantung kann Zeit gewonnen werden, in der das Wasser ablaufen kann. Flutschotts oder druckfeste Kellerfenster helfen darüber hinaus bei größeren Wassermassen.
  • Die Kanalisation: Besonders gefährlich für Bausubstanz und Hausrat ist der sogenannte Rückstau. Davon betroffen sind Gebäude, die über einen Keller mit Anschluss an das Kanalnetz verfügen (WC, Waschmaschine, Bodeneinlauf etc.). Läuft die Kanalisation voll, drückt das Wasser zurück in das Gebäude. Dagegen hilft der Einbau einer Rückstauklappe, die sich automatisch schließt, wenn sich das Wasser aus der Kanalisation in Richtung des Gebäudes aufstaut. Der Einbau ist in den meisten Abwassersatzungen der Gemeinden vorgeschrieben. Doch nicht jedes Haus hat einen solchen Mechanismus. Bei dem Kauf eines Bestandsgebäudes hilft ein Blick in die Bauantragsunterlagen. Darin enthalten ist unter anderem der Entwässerungsantrag, in dem zu sehen ist, ob eine Rückstauklappe verbaut wurde. Die Unterlagen können beim Bauamt eingesehen werden.

Nach einem Wasserschaden – Vorsicht Schimmel

Mit dem Abpumpen des Wassers ist zwar ein weiterer Schaden vorerst abgewendet. Das Wasser kann jedoch auch noch Wochen und Monate in den Wänden und Hohlräumen verbleiben. Wird nichts gegen die Feuchtigkeit unternommen, wächst die Gefahr von Schimmelbildung. Daher ist eine professionelle Bautrocknung wichtig, die die Schimmelsporen nicht mit Lüftern durch das Haus pustet.

Was bei einem Wasserschaden zu tun ist

Was ist allerdings zu tun, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, Keller oder Wohnung vollgelaufen sind? „Wichtig ist, dass der gesamte Schadensverlauf eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert wird“, erklärt Dennis Hardtke, Jurist bei der VZSH. Da die Versicherung bei der Beurteilung des Schadensfalls auf die Dokumente und Beweisstücke angewiesen ist, sollte die Dokumentation möglichst genau ausfallen. Hierzu eignen sich vor allem Foto- und Videoaufnahmen. Ebenso können defekte Rohrstücke oder geplatzte Schläuche als Beweis aufbewahrt werden.

Schaden unverzüglich melden

Mögliche rechtliche Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden umgehend der Gebäudeversicherung gemeldet wird. Das umfasst ebenfalls die Haftpflichtversicherung von möglichen Verursachern. Diese Stellen müssen über den Verursacher in Kenntnis gesetzt werden.

Da Versicherungen ein sogenanntes Weisungsrecht haben, können sie unter Umständen bestimmen, wie der Schaden beseitigt werden soll. Betroffene sollten daher Weisungen und Auflagen der Versicherung zum weiteren Vorgehen befolgen. Doch Vorsicht: Versicherungen sind zwar berechtigt, Weisungen zu erteilen, dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. Mit der Meldung des entstandenen Schadens sollten Betroffene unverzüglich und schriftlich (bestenfalls per Mail) bei der Versicherung anfragen, was zu tun ist. Hierbei sollte mit kurzen Fristen gearbeitet werden, zum Beispiel „Innerhalb von 24 Stunden“. Meldet sich die Versicherung nicht innerhalb dieser Frist, sollten Versicherte den Grund für das Ausbleiben einer Antwort erfragen, da die Anfrage möglicherweise nicht angekommen ist. „Erhalten Verbraucher auch nach erneuter Kontaktaufnahme keine Antwort, können sie davon ausgehen, dass die Versicherung auf Weisungen verzichtet. Dann können die Betroffenen selbst tätig werden.“

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