Baufabfall Recycling: Vermeiden, sortieren, wiederverwerten
Wer neu baut, renoviert oder saniert, sieht sich ständig mit Bauabfällen, Bauschutt, Verpackungs- und Sondermüll konfrontiert – ob auf der Baustelle, im Lager oder in der Werkstatt.
Werden beispielsweise Fenster ausgetauscht, fallen gleich mehrere Abbruchmaterialien an: Dämm-, Mörtel-, Putz- und Ziegelreste sowie die Altfenster samt Beschlägen. Nach dem Auspacken der neuen Fenster türmen sich Verpackungsmaterialien in Form von Folien, Pappen und Styropor. Auch Bauschutt, leere Montageschaumdosen und Silikonkartuschen sowie Restmüll bleiben nach dem Einbau übrig - perfekt für die Wiederverwertung.
Das sorgt immer wieder für Unsicherheiten bezüglich der richtigen „Entsorgung“ der Bauabfälle und für Frust wegen des lästigen Verpackungsmülls. Doch warum den Bauschutt "nur" entsorgen und nicht gleich wieder verwerten? Das Recycling von Bauabfall ist durchaus möglich und bringt viele Vorteile mit sich.
Die Baustelle als Müll- und Ressourcenquelle
Der Bausektor ist der mit Abstand Abfall- und ressourcenintensivste Wirtschaftsbereich. Laut Statistischem Bundesamt haben Bau- und Abbruchabfälle im Jahr 2019 mit rund 231 Millionen Tonnen über die Hälfte des gesamten Brutto-Abfallaufkommens in Deutschland ausgemacht. Bei einem beträchtlichen Teil davon handelte es sich um mineralischen Abfall, der laut einem Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau zu rund 90 Prozent als Bodenaushub und mineralischer Rohstoff verwertet wurde.
Problematisch zu bewerten sind aber die 6,4 Prozent Baumischabfälle, rund 14 Millionen Tonnen. Lediglich 1,8 Prozent davon wurden recycelt. Der Rest wurde anderweitig verwertet, das heißt deponiert, verbrannt oder verfüllt – und damit dem Wertstoffkreislauf entzogen. Dabei enthalten auch Baumischabfälle wiederverwertbare Kunststoffe oder Metalle, die zum Recycling geeignet sind. Angesichts der großen Mengen kommt Bau- und Abbruchabfällen eine wichtige Rolle für eine geschlossene, ressourcenschonende und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kreislaufwirtschaft zu.
Im Umgang mit Bauabfall und Recycling hat sich die Bauwirtschaft deshalb drei Ziele gesetzt.
- Erstens die Entstehung von Bauschutt möglichst zu vermeiden – etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen.
- Zweitens nicht vermeidbare Bauabfälle im Wirtschaftskreislauf zu halten – etwa durch Recycling sowie einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und Abbruch.
- Drittens die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen auf das notwendige Maß zu beschränken, respektive umweltgerecht umzusetzen.
Auf diese Weise sollen natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart, die Umwelt geschont sowie nationale und europäische Ziele in Bezug auf Recycling unterstützt werden, etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz oder die europäische Abfallrahmenrichtlinie.
Recycling der Bauabfälle: Was Handwerker und Planer tun können
Obige Ziele für das Recycling lassen sich nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller am Bau Beteiligten erreichen. Das fängt bereits mit der Planung an: Sie sollte etwa den Rückbau berücksichtigen und den Cradle-to-Cradle-Gedanken einer durchgängigen Kreislaufwirtschaft auch auf Bauwerke übertragen.
Ganz konkret können Architekten bei der Planung beispielsweise nachhaltigen, stofflich leicht trennbaren, recyclingfähigen Materialien den Vorzug geben und bei der Ausschreibung recycelte oder auf Basis sekundärer Rohstoffe hergestellte Produkte und Baustoffe berücksichtigen. Planer können ferner Bauende dazu anregen, aus Abbruchgebäuden stammende Baumaterialien zu verwenden, die in regionalen und überregionalen Tausch- und Restebörsen gehandelt werden und so das Recycling fördern.
Handwerker können sowohl im eigenen Unternehmen als auch auf der Baustelle einiges tun, denn dort fallen große Abfallmengen an Bauschutt an: Betriebsmittelabfälle, Materialreste, Verpackungen und Sondermüll. Die besten Bauabfälle sind allerdings jene, die erst gar nicht entstehen. Das fängt schon beim Einkauf an: Wer Material überlegt einkauft, sodass weniger Reste entstehen, erzeugt weniger Abfall. Bei einem Projekt übrig gebliebene Dachziegel, Fliesen oder Natursteine, Dämm- oder Isolierstoffe lassen sich beim nächsten Auftrag verarbeiten oder in Tausch- und Restebörsen wie zum Beispiel bauteilnetz.de, natursteinpark.de oder restado.de anbieten.
Beim Abbruch gewonnene historische Bauprodukte oder wertvolle Baustoffe können auch direkt wiederverwertet oder zu neuen Produkten „upcycelt“ werden. Eine gut organisierte Lagerhaltung hilft dabei, Vorhandenes optimal zu nutzen. Im Unternehmen verwendete Baustoffe, Betriebs- und Hilfsmittel sollten hinterfragt und gegebenenfalls durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt respektive mehrfach verwendet werden – beispielsweise Abdeckfolien oder Farbeimer.
Zero-Waste-Betriebe oder Baustellen gibt es nicht
Deshalb sollte die Sammlung, Lagerung, Entsorgung und das Recycling von Bauabfall geplant und organisiert werden – um Arbeitsabläufe nicht zu behindern, Kosten zu sparen und nicht zuletzt gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Neben der Frage, welche Sorten von Abfall wann und in welchen Mengen anfallen, sollte man daher insbesondere bei neuen Baustellen rechtzeitig klären, wie und wo man die Bauabfälle am besten sammelt und wer dafür verantwortlich ist.
Gemäß Gewerbeabfallverordnung sind im Betrieb und auf Baustellen anfallende Abfälle noch vor Ort sortenrein zu trennen und in getrennten Behältern zu lagern. Dafür müssen aber Platz vorgehalten, der Abtransport organisiert, das nötige Wissen erworben und die Mitarbeiter motiviert werden.
Was die Gewerbeabfallverordnung fordert
Um eine möglichst gute Abfallverwertung zu gewährleisten, schreibt die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor, dass Betriebe ihre gewerblichen Abfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle wie Bauschutt bereits an dem Ort trennen, an dem sie entstehen. Zur Förderung des Recyclings lässt die novellierte Verordnung eine energetische Verwertung (Verbrennung) nur noch in Ausnahmefällen zu. Für folgende zehn Abfallkategorien der Bau- und Abbruchabfälle sieht die GewAbfV eine Getrenntsammlung vor: Baustoffe/Gips, Beton, Bitumen, Dämmmaterial, Fliesen/Keramik, Glas, Holz, Kunststoffe, Metalle und Ziegel.
Neu ist auch die Dokumentationspflicht ab zehn Kubikmetern Gesamtaufkommen an Bauschutt und Bauabfällen. Die Mengen der getrennt gesammelten Abfälle sind ebenso zu dokumentieren wie die Abfallmengen, die wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden konnten. Diese Mischabfälle sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen. Für die Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Aufwand, wenn sie im Extremfall bis zu zehn Container im Betrieb und auf der Baustelle aufstellen müssen.
Nur in wenigen Fällen lässt die Verordnung Ausnahmen beim Recycling der Bauabfälle zu: Betriebe müssen Abfälle nicht trennen, wenn die getrennte Sammlung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, also wenn der Platz für die Aufstellung mehrerer Container nicht reicht, das Material untrennbar miteinander verbunden ist, die Abfallmengen gering sind oder die Verschmutzung zu hoch ist. Als gering gilt eine Abfallmenge von bis zu zehn Kilogramm je Fraktion und Woche. Werden die Vorgaben nicht umgesetzt, drohen Bußgelder.
Fazit: Umweltschutz am Bau geht alle an
Themen wie der Schutz der Umwelt und Nachhaltigkeit haben Konjunktur und die Abfallvermeidung, das Recycling oder die Wiederverwertung von Bauschutt und anderen Abfällen treffen bei praktisch allen Baubeteiligten auf eine breite Zustimmung. Dass mit jedem neuen Projekt die Container insbesondere mit Verpackungsabfällen dennoch regelmäßig überquellen, frustriert umso mehr.
Der Abfall- und Verpackungsflut Herr werden kann man allerdings nur, wenn alle mitmachen: Bauproduktehersteller, Handwerksbetriebe, Planungsbüros – und nicht zuletzt die Bauenden. Auch deren manchmal überzogene Ansprüche, Empfindlichkeiten und eine geringe Flexibilität und Toleranzbereitschaft tragen zum überbordenden Abfall- und Verpackungsmüllaufkommen bei, weil Hersteller durch Transport- und Lagerschäden bedingte Reklamationen fürchten.
Bauproduktehersteller stehen ebenso in der Pflicht wie Handwerksbetriebe und Planungsbüros. Bereits bei der Ausschreibung und der Auswahl der Produkte sollten sie neben der Qualität auch die Nachhaltigkeit und die Art der Verpackung berücksichtigen. Übertriebene Verpackungen sollten sie bemängeln, ökologische Alternativen anregen und beim Lieferanten auf eine Rücknahme von Transportverpackungen bestehen, zu der diese rechtlich sowieso verpflichtet sind.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert: So sollte er einheitliche, bundesweit geltende Regelungen zum Einsatz von Recyclingbaustoffen und ein Verwendungsgebot von Recyclingmaterial einführen. Nur so wird sich mittel- und langfristig etwas ändern und für die Umwelt tatsächlich etwas getan.
Abfall, Schutt oder Sondermüll?
Da die Entsorgungskosten für Baumischabfall deutlich höher sind als für Bauschutt, sollten beim Rückbau vor dem eigentlichen Abriss möglichst viele Stoffe, die nicht zum Bauschutt gehören, entfernt werden.
- Zum Bauschutt gehören alle mineralischen Stoffe, wie Backsteine, Beton, Dachziegel, Estrich, Feinsteinzeug, Fliesen, Kacheln, Mörtel, Natursteine, Putz, Zement, Sand oder Sanitärkeramik.
- Baumischabfälle sind Bauholz, Dämmstoffe, Fenster, Gipskarton, Gläser, Glasbausteine, Isolierungen, Kabel, Kunststoffe, Metall, Porenbeton, Rohre, Schrott, Tapeten, Türen und Verpackungen.
- Zum Sondermüll gehören Materialien, die Schadstoffe enthalten, wie zum Beispiel Asbestzementplatten, Bauschaumdosen, Lackreste, PCB-haltiges Altholz oder Schamottsteine.
Bauabfälle richtig entsorgen: Eine Übersicht
Bauschaum:
Ausgehärteter Bauschaum kann über den Restmüll entsorgt werden, nicht jedoch Bauschaumdosen. Sie sind Sondermüll und dürfen weder im Bauschutt- noch im Mischcontainer oder im Verpackungsmüll landen, sondern müssen bei kommunalen Schadstoffhöfen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden. Es gibt auch Rücknahme- und Recyclingdienstleister, wie z. B. www.pdr.de.
Dämmstoffe:
Die Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen hängen vom Material, der Sortenreinheit und Schadstoffbelastung ab. Besondere Vorsicht geboten ist bei Mineralwolle, die vor 1995 bzw. 2000 verwendet wurde. Sie enthält Mikrofasern, die ähnlich krebserregend sind wie Asbest. Hier sind eine Schutzausrüstung, Lagerung in speziellen Behältern und eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich. Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen werden für die Verfüllung, z. B. im Straßenbau, verwendet oder deponiert. Dämmstoffe aus synthetischen und organischen Rohstoffen werden meist verbrannt, wie es beispielsweise das Bayerische Landesamt für Umwelt in seinem Ratgeber empfiehlt.
Fenster:
Fenster können beim Recycling- bzw. Wertstoffhof kostenpflichtig abgegeben werden. Holzfenster sind Sondermüll, weil sie meist PCB-belastet sind. Kunststofffenster lassen sich z. B. über www.rewindo.de dem Wertstoffkreislauf zuführen. Zuvor sollte man grundsätzlich das Glas entfernen, um Kosten zu sparen, und über den Altglascontainer entsorgen. Fensterbeschläge oder Aluminiumfenster nehmen Schrotthändler an. Historische Fenster kann man in Online-Börsen anbieten.
Fliesen und Natursteine:
Bei Fliesen und Natursteinen handelt es sich wie bei Beton, Mörtel, Sanitärkeramik, Steinen oder Ziegel um mineralische Baustoffe und damit um einen Rohstoff für neue Baustoffe. Je sortenreiner er ist, desto einfacher kann er wiederverwertet werden und desto weniger kostet die Entsorgung. So sollten etwa Gas- und Porenbeton, Gips, Kalkstein, Putz, Schornstein- oder Straßenabbruch separat gelagert werden. Historische Fliesen kann man in Online-Börsen anbieten.
Flüssigkeiten:
Flüssigkeiten wie Farben, Imprägniermittel, Laugen, Lösemittel, Säuren, Schmierstoffe oder Säuren können den Boden, das Grundwasser und die Luft verseuchen. Sie dürfen deshalb nicht über die Restmülltonne oder das Abwasser entsorgt werden. Diese Problemstoffe müssen in speziellen Behältern gelagert und über gewerbliche Entsorger beseitigt werden. Bohr-, Säge-, Schleif- oder Schneidöle lassen sich wiederaufbereiten.
Holz:
Holz sollte man gemäß Altholzverordnung getrennt sammeln, auch um Kosten zu sparen. Während sich naturbelassenes oder verleimtes, beschichtetes und lackiertes Altholz ohne halogenorganische Beschichtungen oder Holzschutzmittel stofflich verwerten lassen, wird Altholz mit halogenorganischen Beschichtungen mit oder ohne Holzschutzmittel thermisch verwertet. Mit polychlorierten Biphenylen (PCB) behandeltes Altholz ist Sondermüll.
Metalle:
Metalle haben eine hohe Recyclingquote, die aber von einer korrekten Sortierung abhängt. Verbundstoffe sollten nach Möglichkeit getrennt werden. Metallschrott kann kostenfrei auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sinnvoller ist eine Sammlung im firmeneigenen Schrottcontainer, der vom Metallhändler abgeholt und nach Schrottgewicht vergütet wird. Die Preise pro Tonne reichen von 150 Euro für Alteisen bis 5000 Euro für Kupfer. Man kann Schrott aber auch kreativ verarbeiten, wie es ausführlich in dem Buch "Schrott kreativ" gezeigt wird.
Verpackungen:
Pappen kann man als Altpapier, Folien und Polystyrol in gelben Säcken/Tonnen kostenfrei abgeben. Für Transportverpackungen haben Händler und Lieferanten laut Verpackungsgesetz eine kostenlose Rücknahmepflicht. Werden Verpackungsabfälle auf der Baustelle gelagert, dann sollten sie sortiert, restentleert, trocken und sauber sein (Säcke ausschütteln, Eimer oder Dosen pinsel-/spachtelrein etc.).
Dieser Artikel von Marian Behaneck erschien zuerst in Gebäude Energieberater-Ausgabe 05/022. Dipl.-Ing. Marian Behaneck ist ein freiberuflicher Fachautor.
Weitere Informationen
- Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe: www.recycling-bau.de
- Bundesverband Sekundärrohstoffe: www.bvse.de
- Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe: www.recyclingbaustoffe.de
- Deutscher Abbruchverband: www.deutscher-abbruchverband.de
- Initiative Kreislaufwirtschaft Bau: www.kreislaufwirtschaft-bau.de
- Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de
Literaturhinweise und Quellen
- Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg (Hrsg.): Abfallentsorgung im Handwerk, Stuttgart, 2019, www.bit.ly/geb0501
- Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken (Hrsg.): Der umweltverträgliche Betrieb, Kitzingen, 2000, www.bit.ly/geb0502
- Kommunale Abfallwirtschaft Landratsamt Kitzingen (Hrsg.): Abfälle am Bau. Der umfassende Ratgeber zur Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen, Kitzingen, 2019, www.bit.ly/geb0503
- Medienwerkstatt Franken, Dauwalter, J.: Aufbereiten, reduzieren, verwerten,
- Video-Beitrag von 2021: www.bit.ly/geb0510
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, LUBW (Hrsg.): Abfallver-
- meidung in der Baubranche, Stuttgart, 2016, Suche: Abfallvermeidung
- Umweltbundesamt (Hrsg.): Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, Berlin, 2015, www.bit.ly/geb0506
- Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund), Anhang 8: Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruch-
- abfällen sowie Baustellenabfällen, 2017, Hannover
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (Hrsg.): Die neue Gewerbeabfallverordnung, Berlin, 2017, www.bit.ly/geb0507