Corona: Was im GroKo-Maßnahmenpaket für die Wirtschaft steht
Derzeit ist noch nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland treffen wird und welche Auswirkungen das auf Beschäftigung und den Arbeitsmarkt haben wird. Ziel der Bundesregierung ist, dass kein Unternehmen in Deutschland durch die Corona-Krise in Insolvenz gerät oder Arbeitsplätze verloren gehen. Vor allem Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld sollen hier unterstützen. Deshalb wurde u.a. folgendes im Koalitionsausschuss vom 8. März 2020 beschlossen:
Befristet bis Ende 2021 sollen Verordnungsermächtigungen eingeführt werden, mit der die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abgesenkt und die Leistungen wie folgt erweitert werden können:
- Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %·
- Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
- Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden.
An den am 29.01.2020 bereits beschlossenen Verbesserungen bei Kurzarbeit in Kombination mit Weiterbildung wird festgehalten bzw. diese gesetzlich umgesetzt. Dazu soll der "Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossen werden und in einem verkürzten Verfahren in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Darüber hinaus will die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen für Unternehmen unterbreiten, die besonders von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften soll in Kürze erfolgen. Beschlossen wurde außerdem, mit einer Investitionsoffensive für Bauen, Wohnen und Digitalisierung und durch steuerpolitische Maßnahmen das Wirtschaftswachstum zu steigern sowie mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren die Infrastruktur voranzubringen. Die Details dazu finden sie hier.
Zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):„Es ist gut und war gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt wichtig, dass sich die Koalition auf Maßnahmen zur Abfederung der Corona-bedingten wirtschaftlichen Folgen verständigt hat. Denn auch für die Wirtschaft muss alles daran gesetzt werden zu verhindern, dass an sich gesunde Unternehmen und Betriebe durch krisenbedingte Liquiditäts- und Kapazitätsprobleme in die Insolvenz geraten und Arbeitsplätze gefährdet werden."
Wollseifer hält es für wesentlich, jetzt unbürokratisch Überbrückungsunterstützung und -hilfen für Betriebe und Unternehmen bereitzustellen. Erleichterungen bei Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen seien in dieser Lage angemessene Maßnahmen. In die richtige Richtung gehen laut ZDH-Präsident auch die Vorhaben im investiven Bereich, der Steuerpolitik und zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.
Bürokratische Hürden werden gesenkt
Für das Handwerk ebenso wichtig und hilfreich ist in diesen Zeiten, dass die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich gesenkt werden. Besonders positiv gerade für das lohnintensive Handwerk ist zudem, dass anders als bisher die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden voll erstattet werden sollen.
Derartige Kostenübernahmen wie auch entsprechende Liquiditäts- und Finanzierungshilfen bräuchten gerade die kleinen Unternehmen des Handwerks, um bis zum hoffentlich baldigen Ende der Ausbreitung des Virus durchhalten und Beschäftigung sichern zu können, so Wollseifer.