Viele Energieausweise verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit
Seit 2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Da sie eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, verlieren die ersten ausgestellten Ausweise noch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Viele Eigentümer müssen in diesem Jahr also einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen.
Ein neuer Energieausweis muss jedoch nicht sofort beschafft werden: „Man braucht den gültigen Ausweis weiterhin erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland empfiehlt jedoch: „Eine Neuvermietung kann auf einen Vermieter relativ kurzfristig zukommen. Deswegen sollte man sich vorsichtshalber jetzt vergewissern, ob der Energieausweis noch gültig ist.“
Neuer Ausweis muss aktueller EnEV entsprechen
Peter Rasche weist dabei auf einige Neuerungen hin: „Der neue Ausweis muss der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die 2016 ergänzt wurde, entsprechen.“ Demnach tragen die neuen Ausweise eine Registriernummer, die stichprobenartige Kontrollen der Ausweise ermöglicht. Außerdem ist die Angabe einer Effizienzklasse hinzugekommen – ähnlich wie bei Elektrogeräten mit Buchstaben von A+ bis H.
Zugleich ist die Skala strenger geworden: „Auch wenn sich der Kennwert eines Hauses nicht verändert hat, kann es im neuen Ausweis im gelben Bereich landen, obwohl es vorher im grünen Bereich lag“, erklärt Amaya.
Zwei Arten von Energieausweisen
Beim Energiebedarfsausweis wird durch eine Untersuchung der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Energieverbrauchsausweis wird dagegen aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre hergeleitet. Das führt zu einem großen Preisunterschied, wie Peter Rasche berichtet: „Ein Verbrauchsausweis ist schon für einen kleinen zweistelligen Betrag zu haben. Für einen Energiebedarfsausweis muss man je nach Komplexität des Gebäudes einen hohen dreistelligen Betrag veranschlagen.“
Wer braucht was?
Während der teure Bedarfsausweis immer möglich ist, können Eigentümer nur unter bestimmten Bedingungen auf den billigeren Verbrauchsausweis zurückgreifen. Amaya erläutert: „Das Gebäude muss fünf oder mehr Wohnungen beinhalten oder der Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt worden sein.“ Ältere Gebäude kommen nur dann für einen Energieverbrauchsausweis in Frage, wenn sie das Niveau der Wärmeschutzverordnung von August 1977 erreichen.