Tiny House: Das sind die rechtlichen Grundlagen
Was ist ein Tiny House?
Wohnraum wird in Deutschland seit vielen Jahren immer knapper und immer teurer. Auch darum wächst das Interesse an den Mini-Häusern oder Tiny Houses. ARAG Experten betrachten die rechtliche Grundlage vom Wohnen im Mini-Heim.
Laut Statista stand 2017 jedem Einwohner 46,5m2 Wohnfläche zur Verfügung. Bis 2025 soll die Pro-Kopf-Wohnfläche bei etwa 52m2 liegen. Im Durchschnitt beträgt die Wohnfläche eines Tiny Houses zwischen 20 und 50m2.
Die kleinen Häuser gibt es sowohl als mobile Variante, auf einem Hänger montiert, aber auch als stationär, als fest mit dem Erdboden verbundenes Eigenheim. Wer sein Tiny House mobil nutzt, benötigt eine Straßenzulassung wie bei einem Wohnwagen. Wer das Tiny House stationär errichtet, gilt rechtlich als normaler Bauherr. Das Mini-Haus gilt als bauliche Anlage und unterliegt dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes.
Was gilt bei einer mobilen Nutzung?
Wer sich mit seinem Tiny House auf deutschen Straßen bewegt, muss sich um die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs kümmern. Denn mobil genutzt, gilt für ein Tiny House auf Rädern das Straßenverkehrsrecht. Es braucht also eine Zulassung und muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra oder Co.
Beim Standort gilt: Wer einen schönen Platz gefunden zu haben glaubt, darf sich jedoch nicht einfach dorthin stellen, sondern muss – wie auch bei Wohnwagen und Wohnmobilen – die örtlichen Regelungen zum Parken und Übernachten berücksichtigen. Um die Reifen zu entlasten, raten die ARAG Experten, das Mini-Haus regelmäßig aufzubocken, sobald ein Stellplatz gefunden wurde.
Das muss bei erdverbundenen Tiny Houses beachtet werden
Wer ein Tiny House als richtigen (Haupt-) Wohnsitz nutzen möchte, benötigt nicht nur ein passendes Grundstück. Da Wohnen hierzulande nur auf erschlossenen Grundstücken erlaubt ist, muss der Standort ans öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz für Strom und Wasser angeschlossen sein. Rechtsexperten er ARAG weisen darauf hin, dass man eine Baugenehmigung benötigt.
Voraussetzung für die Genehmigung ist allerdings, dass der jeweilige Bebauungsplan Tiny Houses zulässt. Deshalb sollte man sich frühzeitig beim örtlichen Bauamt erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mini-Haus errichtet werden darf. Was man nicht benötigt, ist ein Energieausweis, es sei denn, das Tiny House ist größer als 50m2.
Was gilt beim Wohnen auf dem Campingplatz?
Soll das Tiny House auf einem Campingplatz oder in einem Ferienhausgebiet abgestellt werden, kommt es auf die Abstelldauer an. In der Regel gilt bei mehr als drei Monaten das Baurecht. Ansonsten gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Dauercamper, bei denen es auf die Campingplatzlage ankommt.
Liegt der Campingplatz also in einem Gebiet, das laut Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen ist, darf dort auch gewohnt werden. Vorausgesetzt, die Unterkunft hält die jeweils geltenden Vorschriften des Bauordnungsrechts bzw. der Camping- und Wochenendplatzverordnung ein.
Dauerhaftes Wohnen geht nicht, wenn der Platz in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, liegt (§ 10 Baunutzungsverordnung). Nach Einschätzung der ARAG Experten dulden jedoch viele Kommunen das illegale Dauerwohnen.
Seit einer auf einer EU-Richtlinie beruhenden Ergänzung des § 12 Baugesetzbuch haben die Kommunen nun zudem die Handhabe, in den bisher als "Erholungssondergebieten" festgesetzten Bereichen auch eine Wohnnutzung zuzulassen. Allerdings kann man in diesem Fall sein Tiny House nicht als Erstwohnsitz anmelden.