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GMK: Keine Entschädigungsleistungen für Ungeimpfte

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne spätestens zum 1. November beenden. Das haben die GMK-Mitglieder am Mittwoch in einer Videokonferenz beschlossen.

Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: "Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können."

Holetschek betonte: "Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen. Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch."

Ausnahmen gibt es weiter

Der GMK-Vorsitzende erläuterte: "Selbstverständlich gibt es Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld."

Die Regelung ist bereits in § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben. Holetschek erläuterte: "Diese Vorschrift ist rechtlich zwingend, und es gibt keinen Ermessensspielraum. In der GMK haben wir nun den wichtigen Rahmen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung gesteckt."

Holetschek bekräftigte: "Wer geimpft ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall. Deswegen mein Appell: Lassen Sie sich impfen."

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