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EU-Lieferkettengesetz: Handwerksbetrieben droht Nachweispflicht

Im Vorfeld der am 25. April im federführenden Rechtsausschuss des Europaparlaments anstehenden Abstimmung über den Berichtsentwurf für ein EU-Lieferkettengesetz erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Wir fordern die Europaabgeordneten auf, beim EU-Lieferkettengesetz im Sinne des von ihnen selbst unterstützten risikobasierten Ansatzes abzustimmen: Nur da, wo ein tatsächliches Risiko besteht, sollten auch alle Pflichten in der Lieferkette gelten. Das Haftungsrisiko für den Auftraggeber muss beschränkt werden, wenn eine angemessene Risikobewertung vorgenommen worden ist. Ohne eine auf einer Risikobewertung basierenden Haftungsbeschränkung besteht sonst die große Gefahr, dass die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen faktisch verpflichtet sind, ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner zu übertragen.

Dann müssten auch Handwerksbetriebe, die in der Regel lediglich in nationalen und europäische Lieferketten eingebunden sind, umfangreiche Informationen bereitstellen. Das würde zu zusätzlichen umfangreichen bürokratischen Belastungen gerade für kleine und mittlere Betriebe führen, die zudem völlig unangemessen erscheinen mit Blick auf die Tatsache, dass die EU im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards gehört. Deshalb müssen im Rahmen einer Priorisierung der Risiken geringere geografische Risiken unbedingt berücksichtigt werden und eine entscheidende Rolle spielen.“

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