DSGVO: Union will Abmahnwelle unterbinden
Seit dem 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit weitreichenden Konsequenzen. Durch den verschärften Umgang mit personenbezogenen Daten müssen vor allem Unternehmen, KMU und Betriebe – dazu zählen auch Handwerksbetriebe – ihren Datenschutz den aktuellen Bestimmungen anpassen.
Erster Fall einer Abmahnung
Bereits im Vorfeld haben mögliche Abmahnwellen für Unsicherheit gesorgt – auch, weil viele Betriebe ihre datenschutzrechtlichen Abläufe immer noch nicht angepasst haben. Einen erste Abmahnung gab es laut einem Bericht von Spiegel Online bereits in der vergangenen Woche: Der Mitbewerber eines Klägers habe aufgrund fehlender Datenschutzhinweise Wettbewerbsvorteile gegenüber dem Kläger. Die drohenden Abmahnkosten: 7.500 Euro.
Union plant Gesetz gegen Abmahnungen
Die CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat nun verkündet, eventuelle Abmahnwellen rasch zu unterbinden. Dazu erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische, Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden.“
Gesetz noch vor der Sommerpause
Laut Winkelmeier-Becker solle ein entsprechender Gesetzesentwurf bereits am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden. Wenn der Bundesrat zustimmt, könnte das Gesetz bereits im Juli Gültigkeit bekommen.