DIN 18008: Handlungsempfehlungen zur Verkehrssicherheit
Der Bundesverband Flachglas, der Bundesverband Metall, der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V., Tischler Schreiner Deutschland und der Verband Fenster + Fassade haben ein gemeinsames Verbändepapier zur neuen DIN 18008 erarbeitet.
„Die Ende Juli 2019 vom zuständigen Normenausschuss verabschiedeten Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der Norm erläutern nicht, wie man die in Teil 1 geforderte Verkehrssicherheit bei Glasflächen objektiv bewerten kann. Das Verbändepapier soll diese Lücke schließen, indem es konkrete Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen bietet“, so die Geschäftsführer der beteiligten Verbände.
Dass überhaupt eine Risikobeurteilung zur Verkehrssicherheit gefordert ist, statt einfach eine Vorschrift zu formulieren, liegt nach Ansicht der Verbände darin begründet, dass Baukosten nach Vorgabe der Politik nicht unnötig verteuert werden sollen und sich ganz unterschiedliche Faktoren auf die Verkehrssicherheit auswirken. Deshalb sei eine pauschale Aussage meist nicht möglich. Darauf basierend haben die Verbände ihre gemeinsame Hilfestellung entwickelt.
Basis des Papiers ist die Einigkeit der Verbände, die gefundene Kompromisslösung als konstruktiven Rahmen für die Branche zu nutzen. Die Hilfestellungen richten sich gezielt an den Bauherrn und Planer sowie nachrangig an den Ausführenden. Die im Verbändepapier beschriebene, mehrschrittige Risikobeurteilung kann für Türen und Wand ersetzende, bodentiefe Verglasungen an zum Begehen geeigneten Flächen benutzt werden. Denkbare Anwendungsmöglichkeiten seien daher die individuelle Beurteilung im Neubau und die Bewertung bei Glastausch.
„Die Identifizierung der Gefährdung sowie die Risikoeinschätzung sind als zentraler Schritt innerhalb der Risikobeurteilung anzusehen. Hierbei wird grundsätzlich zwischen einer sehr geringen und einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit von Glasbruch differenziert“, so die Verbandsgeschäftsführer weiter. Während bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit für Glasbruch keine Risikobeurteilung erforderlich sei, empfiehlt das Verbändepapier, für den Fall einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Wenn diese Beurteilung zu dem Schluss komme, dass keine ausreichende Verkehrssicherheit vorliegt, könne man diese durch Auswahl einer Schutzmaßnahme erreichen. Zu der in dem Papier aufgeführten Liste beispielhafter Schutzmaßnahmen gehören unter anderem bewegliche und nicht bewegliche Einrichtungen („Abschrankungen“) vor dem Fenster, die einen Zugang verhindern, sowie der Einbau von Glas mit sicherem Bruchverhalten (ESG, VSG, Folien).
Hier gibt es das Verbändepapier als Download: