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BG Bau: Pflichtversicherung für private Bauvorhaben

Dörte Neitzel

Was ist ein privates Bauvorhaben?

Ein privates Bauvorhaben kann ein Neubau, eine Renovierung oder eine Sanierung sein. Per Gesetz werden die Initiatoren durch ihre Bautätigkeit zu einem privaten Bauherren bzw. zu einer privaten Bauherrin und damit zu einem "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten". Dieser wird auch Eigenbauunternehmer genannt.

Zu privaten Bauvorhaben zählen neben Arbeiten zum Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, insbesondere Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten. Auch Abbruch- und Erdarbeiten sowie die Vorbereitungen dafür sind eingeschlossen.

Als Eigenbauarbeiten sind ebenfalls die Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des Geländes sowie Herrichtung der Wirtschaftsanlagen anzusehen.

Wer muss angemeldet werden?

Die Regelung gilt für die privaten Bauherren selbst, aber auch alle Helfer. Die gesetzliche Unfallversicherung, zu der die BG Bau gehört, gilt jedoch grundsätzlich nur für Pflichtversicherte, also Bauhelferinnen und Bauhelfer - nicht jedoch für Bauherrinnen und Bauherren. Diese können sich jedoch freiwillig über die BG Bau für ihr Projekt versichern lassen.

Was muss angemeldet werden?

Wer ein privates Bauvorhaben startet und somit zu einem Eigenbauunternehmer wird, hat damit auch gegenüber der BG Bau alle Verpflichtungen eines Unternehmers. Dieser muss das Bauvorhaben binnen einer Woche der BG Bau melden. Wichtig sind die Angaben:

  • Beginn der Baumaßnahme,
  • welche Arbeiten ausgeführt werden, 
  • Zahl der geleisteten Arbeitsstunden,
  • Ende der Baumaßnahme.

Gibt es eine Frist?

Ja, die Meldung an die BG Bau muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeiten erfolgen.

Was passiert ohne Meldung?

Die Meldung der Baumaßnahme ist eine Pflicht. Bauherren, die ihr Bauvorhaben nicht anmelden, droht ein Bußgeld.

Warum ist eine Anmeldung bei der BG Bau Pflicht?

Die BG Bau übernimmt die Haftung für Arbeits- und Wegeunfälle von Versicherten im Baugewerbe. Als Unternehmer nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten müssen auch private Bauherren für die Versicherung zahlen in der Berufsgenossenschaft zahlen. Dann sind aber auch alle Unfälle, die im Rahmen der Baumaßnahme passieren, abgesichert.

Wie hoch ist der Beitrag zur BG Bau?

Private Bauherren und ihre Helfer sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, wenn sie auf einer Baustelle werkeln. Es muss eine Anmeldung erfolgen. Der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro. Der konkrete Beitrag für die Versicherten ergibt sich aus

  • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
  • der Gefahrklasse für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten und
  • dem Beitragsfuß des jeweils letzten Umlagejahres.

Das für die Berechnung der Beiträge maßgebliche Arbeitsentgelt wird nach der Zahl der Arbeitsstunden berechnet, die von den Bauhelferinnen und Bauhelfern für die nicht gewerbsmäßige Bauarbeit geleistet werden (auch Eigenleistung genannt). Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit.

Das fiktive Arbeitsentgelt für eine geleistete Arbeitsstunde im Bauzeitraum 2021 bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten beträgt 13,16 Euro im alten Bundesgebiet und 12,46 Euro in den neuen Bundesländern.

Nach § 157 Abs. 2 Satz 2 SGB VII und dem Gefahrtarif unserer Berufsgenossenschaft gilt für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten eine einheitliche Gefahrklasse von 30,89.

Beispielrechnung:

Beitrag = Geleistete Helferstunden  x  fiktives Arbeitsentgelt pro Stunde  x  Beitragssatz in Prozent

Geleistete Helferstunden:                 200

Fiktives Arbeitsentgelt (je Std.):       13,16 Euro (West) bzw 12,60 Euro (Ost)

Beitragssatz:                                     12,9738 %

West:     200 x 13,16 x 12,9738 % = 341,48 Euro

Ost:        200 x 12,60 x 12,9738 % = 326,94 Euro

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