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KfW: Neue Kreditvariante zur Förderung von Wohneigentum für Familien

Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

  • Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
  • Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist für den Neubau oder den Erstkauf selbst­genutzter und klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Experten für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen fördert die KfW die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau und den Kauf
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
  • Personen, die bereits ein Wohn­gebäude oder einen Anteil an einem Wohn­gebäude in Deutschland besitzen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben
  • den Kauf eines Grundstücks
  • den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen

Wer wird gefördert?

Das KfW-Produkt Wohneigentum für Familien richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst.
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das neue Haus oder Eigentums­wohnung ist die einzige Wohn­immobilie in Deutschland.
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Zur Produktseite bei der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/ 

GIH: "Starkes Signal in die richtige Richtung"

Der Bundesvorsitzende des GIH, Stefan Bolln erklärt dazu: „Die zentrale Idee den Ersterwerb und Neubau von selbstgenutzten Immobilien für Familien mit Kindern attraktiver zu machen, schätzen wir als starkes Signal in die richtige Richtung. Die Rahmenbedingungen mit einer Kreditsumme von bis zu 270.000 Euro zu max. 2,9 Prozent Zinsen sind zukunftsorientiert gedacht und ermöglichen vielen Familien Planungssicherheit für Ihre Lebensgestaltung.

Zudem begrüßen wir als Energieberatendenverband natürlich auch die Verbindlichkeit das Bauvorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten umzusetzen, um das Ziel der Klimaneutralität und CO2-Einsparung im Gebäudesektor weiter voranzubringen.“

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