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KfW: Heute startet die neue Heizungsförderung

Ab heute, dem 27.02.2024, können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen ab dem 27.02.2024 der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit  – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragt man bei seinem Finanzierungspartner.

Bitte beachten: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Der Ergänzungskredit kann nicht allein beantragt.

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.

 

 

 

 

 

Dazu eine gemeinsame Pressemitteilung von BWP und DEPV:

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßen den Antragsstart bei der KfW. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel freut sich: „Verbraucher haben jetzt Klarheit und können ihren Heizungstausch planen. Industrie und Handwerk stehen in den Startlöchern.“ 

Sein Kollege Martin Bentele vom DEPV ergänzt: „Es wird Zeit, dass der klimafreundliche Heizungsmarkt jetzt endlich aus dem Winterschlaf erwacht. Viele Verbraucher haben ihr Sanierungsvorhaben aufgeschoben, da sie auf eine sichere, lukrative Förderung gewartet haben. Die gibt es jetzt bei der KfW!“

Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, können bis zu 70 Prozent Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie sehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Die Grundförderung für alle anderen Heizungsbetreiber beträgt 30 Prozent.

Andere Gebäudeeigentümer müssen sich mit der Antragstellung aber noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai bzw. August frei. Alle Antragsberechtigten können aber bis August auch schon die Heizung tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen.

Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung wird die Vorgabe von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie, die beim Heizungstausch gemäß dem geänderten Gebäudeenergiegesetz stufenweise Pflicht wird, vollständig erfüllt. Damit haben Eigentümer also eine dauerhafte Lösung für die Heizung ihres Gebäudes gewählt.

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