Keine Förderung für Holzheizungen? Entwurf zur BEG EM-Förderung versus GEG
Der am Ende nach monatelangem Streit in der Regierungskoalition vor der Sommerpause ausgehandelte Kompromiss zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG2024, „Heizungsgesetz“) beinhaltete eine Art Rehabilitierung des Heizens mit Holz. Dieser wurde nach der Sommerpause, wie vorher von der Regierungsseite angekündigt, vom Deutschen Bundestag am 8. September verabschiedet.
GEG: Keine Auflagen für Pelletheizungen
Es ist auch als bemerkenswerter Erfolg zu benennen von Seiten der Holzenergie-Verbände, dass sie sich hier gegen eine zunehmende neue Anti-Holz-Lobby hinter den Kulissen behaupten konnte. Haupterfolg: Automatisch beschickte Holzheizungen dürfen nun als uneingeschränkte Erfüllungsoption für die neue 65-%-Erneuerbare-Energien Vorgabe gelten, und, was auch gegenüber den ersten GEG-Entwürfen anders ist, sie gelten auch für den Neubau.
Außerdem sollen sie nicht mehr mit Solarthermieanlagen kombiniert werden müssen. Pelletheizungen sind wie Wärmepumpen, Solarthermie- oder Erdwärmesysteme GEG-konform. Der ursprüngliche Plan, Pelletheizungen nur unter Auflagen und in Bestandsgebäuden zuzulassen, wurde gekippt. Nicht nur die Bioenergiebranche feierte dies, sondern die gesamte Heizungsbranche feierte mit, im Sinne eines Siegs zum Thema größtmöglicher Technologieoffenheit. Selbst wenn man sich einig darüber sein sollte, dass das Heizen mit Erdgas oder Heizöl der Vergangenheit angehört, weiß jeder Planer und SHKler, dass die Wärmepumpe keine Pauschallösung ist. Es war und ist auch ein Sieg über eine zunehmend ideologiepolitisch befeuerte Diskussion zum Thema Heizen mit Holz in Deutschland. Doch sich darüber zu freuen war nun verfrüht.
Entwurf zur BEG EM: Verbände stellen sich gegen restriktive Förderbedingungen
Überrascht wird man nämlich, wenn man den Entwurf zur neuen BEG-EM-Förderung liest, der aktuell zur Diskussion steht. Das Förderwerk soll wie gehabt das neue GEG 2024 flankieren. Und plötzlich finden sich hier die Holzenergie-Restriktionen wieder, die zuvor aus dem GEG gestrichen wurden (Entwurf des BMWK zum BEG EM vom 15.9.2023). In dem Referentenentwurf heißt es, dass Biomasseanlagen nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Wärmepumpe oder in Kombination mit PV gefördert werden. Außerdem sollen sie den Staubgrenzwert 2,5 mg/m3 einhalten.
Die Verbändeanhörung zum BEG-EM-Entwurf des Habeck-Ministeriums endete am 26.9. Dem bemerkenswerten Gemeinschaftsverbund von zehn (!) Verbänden, gehören u.a. der Bundesverband Bioenergie, der BDH, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, ZVSHK, DEPV sowie der Verband Familienbetriebe Land und Forst an. Sie alle stellen sich in der sechsseitigen Stellungnahme gegen die geplanten, neuen restriktiven Förderbedingungen, mit teilweise drastischen wie zugleich realistischen Beschreibungen.
So heißt es dort an zentraler Stelle: „Die Verschärfung der Technischen Mindestanforderungen (vorher z. T. mit höherem Fördersatz, wie z.B. Innovationsbonus bezuschusst) haben zusammen mit abgesenkten Fördersätzen bewirkt, dass Förderanträge für Holz- und Pelletheizungen seit 1.1.23 um mehr als 95% eingebrochen sind. Hauptursache ist, dass sich die technisch hochwertigen Anlagen bei niedrigerer Förderung erheblich verteuern. Dies macht die Investition oftmals unwirtschaftlich.“ Es ist eine sachliche Beschreibung einer möglicherweise politisch verfolgten Strategie, das Heizen mit Holz zwar nicht zu verbieten, es aber möglichst unattraktiv zu machen und zu erschweren. Man könnte auch sagen: Es dem Gebäudeeigentümer unterm Strich zu vergällen.
Von wegen Technologieoffenheit
In dieses Schema passt auch die vorgesehene Kombinationspflicht (wahlweise mit Solarthermie, Wärmepumpe oder PV) für Holzfeuerungsanlagen, die ausnahmslos für diese gelten soll, wenn man Fördergeld haben will – was aber dem beschlossenen GEG widerspricht. Der Verbändeverbund schreibt in seiner Stellungnahme dazu: „Im novellierten GEG wird Holzenergie auch ohne Kombinationspflicht als Erfüllungsoption für das 65-Prozent-Ziel anerkannt. Es muss also auch möglich sein, solche Anlagen in der BEG zu fördern. Ansonsten wird der technologieoffene Ansatz in der Praxis nicht gelebt.“
Eine weitere Hürde: Anlagen müssen, um förderfähig zu sein, bei den Staubemissionen einen Grenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten. Das war zuvor mit einem Förderbonus versehen worden, soll jetzt aber Fördervoraussetzung sein. In seiner Stellungnahme schreibt der Verbund dazu, dass in der Regel diese Werte nur mit einem zusätzlichen Partikelabscheider erreicht werden könnten, was die Investitions- und Betriebskosten erhöht.
Fazit des Autors: Derzeit eine Farce
Was man der aktuellen Entwicklung in der BEG-Förderung ankreiden kann ist, dass sie über die Fördersätze und -bedingungen innerhalb der Wärmeerzeugungs-Technologien mit erneuerbaren Energien sortiert ohne dass sie die Optionen ausschließt, praktisch aber erschwert. Sie schließt die Förderung von Biomasse-Feuerungen nicht aus, da sie nach wie vor zum Kanon der Erneuerbaren zählen, aber es werden ihnen Hürden auferlegt. Das ist schon harter Tobak, wenn aus ideologiepolitischen Gründen eine vorgebliche Wahlfreiheit durch die Hintertür eingeschränkt wird. Sie wird dann zur Farce. Man darf gespannt darauf sein, was in den nächsten Wochen bei der neuen BEG-EM-Förderung schlussendlich herauskommen wird. Spätestens zum Ende des Jahres muss sie stehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium BMWKI hatte eigentlich geplant, nach Veröffentlichung des BEG-Referentenentwurfs diesen im nächsten Schritt Anfang Oktober zügig durch den Haushaltsausschuss zu bringen. Danach könnte die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und würde schließlich parallel zum GEG2024 am 1.1.2024 in Kraft treten.
Aus informierten Kreisen war aber zu hören, dass auch in den Haushaltsausschuss-Sitzungen (die nicht öffentlich sind) der vergangenen Woche (KW41) das Thema nicht auf der Tagesordnung stand, nachdem es bereits davor von der Tagesordnung genommen worden war. Es scheint sicher, dass es bei der Förderung von Biomasseanlagen Änderungen geben wird – zu groß ist der geschlossene Widerstand von Seiten der Heizungs-Industrie und außerdem gibt es offenbar auch großen Widerstand nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch aus der Ampelkoalition selbst.
Einige andere Punkte im Referentenentwurf sind neben der Frage nach der Ausgestaltung der Biomasse-Förderung auch noch strittig. Hinter den Kulissen wird nun diskutiert und am Entwurf gefeilt. Nicht nur für Hausbesitzer bedeutet das weiter eine anhaltende Situation von Unklarheit, auch für das Handwerk, Planer und auch die Industrie. Der Druck auf das BMWKI, hier nachzulegen, dürfte groß sein.
Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.