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Energieberatung wird wieder gefördert

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.

Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird das Antragsportal am Montag, den 22. Januar 2024, geöffnet. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.

Förderung für Energieberatung bleibt gleich

Die Förderung liegt auch nach der Wiederaufnahme bei 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80% des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1700 Euro. Wer Wohnungseigentümergemeinschaften berät, kann dafür 500 Euro einmalig pro WEG bei einer Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung ansetzen.

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