Brandschutz – einfach und abnahmesicher
Das in der Musterbauordnung hinterlegte Grundprinzip für den Brandschutz ist simpel: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen […], dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt […]“. Bei der Erfüllung dieses Schutzziels ist jedoch ein komplexes Regelwerk anzuwenden, das sich gerade erheblich verändert.
Im Zuge harmonisierter Marktbedingungen innerhalb der Europäischen Union wurde Deutschland durch ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verpflichtet, die bisher übliche Zulassung von Bauprodukten zu ändern, weil nationale Zusatzanforderungen zum CE-Zeichen als unzulässiges Handelshemmnis angesehen werden. 2016 wurde deshalb von der Bauministerkonferenz eine geänderte Musterbauordnung (MBO) verabschiedet, die die Anwendung von Bauarten und die Verwendung von Bauprodukten neu regelt. Die Verwaltungsakte, diese als rechtsgültige Landesbauordnungen zu verabschieden, laufen.
Neu ist an der geänderten MBO auch, dass bestimmte Anforderungen künftig über eine zusätzliche „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB) konkretisiert werden. Diese wird nach dem Prinzip der MBO ebenfalls in Landesrecht überführt. Sobald alle verwaltungsrechtlichen Schritte in einem Bundesland abgeschlossen sind müssen Fachplaner und Fachhandwerker dort nach einem völlig neuen System bewerten, welche Bauprodukte für welche Anwendungen verwendet werden dürfen.
In vielen Fällen sind dann auch neue Brandschutzlösungen erforderlich, um die Abnahmesicherheit zu gewährleisten. Wie diese Brandschutzlösungen beispielsweise für Rohrdurchführungen und Schachtbelegungen in sämtlichen Kombinationen aussehen, hat Viega bereits anhand einer Vielzahl neuer Prüfungen sowie umfassender Verwendbarkeitsnachweise und Fachinformationen vorbildlich dokumentiert: