Berufskrankheiten im Handwerk - Das müssen Sie wissen
So gern man seinen Beruf macht, manche Tätigkeiten bringen höhere gesundheitliche Risiken mit sich als andere. Oft ist der Körper den berufsbedingten Belastungen nicht gewachsen und wird krank – eine Berufskrankheit kündigt sich an. Fast jeder kennt den traurigen „Klassiker“ Staublunge. Doch wann ist eine Erkrankung eine Berufskrankheit, vor allem im Handwerk?
Definition: Was ist eine Berufskrankheit?
Als Berufskrankheiten kommen solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch „besondere Einwirkungen“ verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen „durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. So definiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) eine Berufskrankheit.
Berufskrankheiten sind also solche Krankheiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Zusätzlich müssen sie in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein.
Ist eine Erkrankung nicht in der Liste enthalten oder erfüllt sie nicht bestimmte Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen. Dazu müssen allerdings neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorliegen, die belegen, dass für eine bestimmte Personengruppe arbeitsbedingt ein deutlich erhöhtes Risiko, an einer bestimmten Gesundheitsstörung zu erkranken, besteht.
Der bloße Zusammenhang einer Erkrankung mit einer beruflichen Tätigkeit reicht also allein nicht aus, um die Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu können. Aus diesem Grund können auch die in der Bevölkerung weit verbreiteten "Volkskrankheiten" im Bereich Muskel- und Skelett oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen nur unter besonderen Voraussetzungen Berufskrankheiten sein.
Welche Berufskrankheiten im Handwerk gibt es?
Die BAUA listet fünf Kategorien von Berufskrankheiten – nicht nur speziell fürs Handwerk, aber viele davon sind für handwerkliche Berufe relevant.
1. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
In dieser Kategorie sind Krankheiten verortet, die zum Beispiel durch Blei, Quecksilber, Cadmium, aber auch Gase wie Kohlenmonoxid oder Schwefelwasserstoff ausgelöst wurden. Auch der Kontakt mit Lösemitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln kann zu Krankheiten führen, etwa Krebs oder Schleimhautveränderungen.
2. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
In diese Kategorie fallen beispielsweise Erkrankungen der Sehnenscheiden sowie der Sehnen- oder Muskelansätze. Auch Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder –maschinen sind hier aufgeführt.
Zwei Berufskrankheiten, die zu den häufigsten zählen, sind ebenfalls in dieser Kategorie zuhause: Lärmschwerhörigkeit sowie Hautkrebs durch UV-Strahlung. Beides sind häufige Berufskrankheiten von am Bau beschäftigten Berufstätigen.
Darüber hinaus gelten bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden- oder Halswirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung zu den Berufskrankheiten, die durch physikalische Einflüsse entstanden sind.
Für Fliesenleger interessant: Gonarthrose, also Gelenkverschleiß im Knie, durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht, zählt ebenfalls zu den Berufskrankheiten.
Auch ein erhöhter Zahnabrieb durch eine mehrjährige Tätigkeit in einer quarzstaubbelasteten Umgebung kann eine anerkannte Berufskrankheit sein.
3. Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
In dieser Kategorie sind meist nur Berufstätige betroffen, die im Ausland arbeiten, etwa in der Entwicklungshilfe, oder Ärzte – sowohl Tier- als auch Humanmediziner.
4. Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells
In diese Kategorie fallen alle Krankheiten wie Staub- und Asbestlunge, bei denen die Arbeiter über lange Zeit schädlichen Stäuben ausgesetzt waren. Asbestose war auch im Jahr 2017 noch der vierthäufigste Grund für eine Berufskrankheit. Asbestose mit Lungenkrebs war in 782 Fällen eine anerkannte Berufskrankheit. Von Asbest hervorgerufene Mesotheliome (diffus wachsende Tumore) machten immerhin 996 Fälle aus und Silikose, eine narbige Veränderung der Lunge durch das Einatmen von Quarzstaub, war mit 589 Fällen die achthäufigste Berufskrankheit 2017.
5. Hautkrankheiten Hautkrebs oder ähnliches durch UV-Strahlung , Teer, Pech oder ähnliche Stoffe
In diese Kategorie fallen die meisten Berufskrankheiten: Hautkrankheiten. Mit 18.422 Fällen standen diese im Jahr 2017 an erster Stelle. Auf dem dritten Platz in dem unrühmlichen Ranking landen Hautkrebs und andere Krankheiten, die durch UV-Strahlung verursacht werden, mit 3.887 Fällen.
Bei einem Verdacht auf eine Berufskrankheit muss so schnell wie möglich die Berufsgenossenschaft hinzugezogen werden. Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpflichtet. Was Sie tun müssen, wenn Sie eine Berufskrankheit haben, lesen Sie hier (Link zum anderen Artikel, wenn online).