ISH 2017: Die Trends in der Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik
Neue Anforderungen mit der Ökodesign-Richtlinie
Mit der „Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“, kurz Ökodesign-Richtlinie, setzt die EU Energieeffizienzanforderungen an entsprechende Produkte. Die neuen Geräte der Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik müssen den folgenden Anforderungen gerecht werden:
Raumklimageräte und Ventilatoren
- Raumklimageräte müssen bei einer Kühlleistung bis 12 kW seit 2013 in Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen (EU 206/2012).
- Für Ventilatoren ab 125 Watt gelten ebenfalls seit 2013 Mindestanforderungen, die im Jahr 2015 nochmals verschärft wurden (EU 327/2011).
RLT-Zentralgeräte
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 am 01. Januar 2016 greifen erstmals Ökodesign-Anforderungen an RLT-Zentralgeräte.
- RLT-Zentralgeräte müssen Mindestanforderungen im Hinblick auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten (EU 1253/2014).
- Die Grenzwerte für die Ventilator-Stromaufnahme gelten sowohl für uni-, als auch für bidirektionale RLT-Zentralgeräte.
- Für bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, wird zudem eine effiziente Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 67 Prozent vorgeschrieben – unabhängig von den klimatischen Bedingungen.
Die Anforderungen und die damit verbundene technische Umsetzung werden teilweise dazu führen, dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 Prozent größer werden.
Wohnungslüftungsgeräte
Wohnungslüftungsgeräte müssen seit Anfang 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen (EU 1253/2014). Ab dem 1. Januar 2018 werden diese energetischen Mindestanforderungen dann nochmals erhöht. Das bedeutet im Detail:
- Der Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes muss in etwa halbiert werden.
- Die Kennzahlen von Wohnungslüftungsgeräten müssen in Europa einheitlich angegeben und in den jeweiligen nationalen energetischen Bewertungsverfahren, in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), verwendet werden können.
- Wohnungslüftungsgeräte müssen zur besseren Verbraucherinformation ein Energielabel nach EU 1254/2014 mit den Energieeffizienzklassen A+ bis G tragen.
Moderne Wohnungslüftungssysteme sind sparsam und smart
In neuen oder sanierten, nahezu luftdichten Gebäuden findet nur ein minimaler natürlicher Luftwechsel statt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert daher, dass „der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“ – und zwar ohne besonderes Zutun des Bewohners. Die Herausforderungen an moderne Wohnungslüftungssysteme sind daher, die Vorgaben sicher, energieeffizient und bequem umzusetzen. Ob in einem Wohngebäude eine maschinelle Lüftungsanlage generell notwendig ist und ob ein zentrales oder dezentrales System sinnvoller ist, sollte der Fachmann in Verbindung mit der Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 abklären.
Wesentliche Leistungen neuer Wohnungslüftungssysteme liegen zum einen in der Vorbeugung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden, um ein gesundes Raumklima zu schaffen. Ferner gewinnt die Wärmerückgewinnung an Bedeutung – sie soll dafür sorgen, dass nicht „zum Fenster hinaus“ geheizt wird. Genauso wichtig wird es sein, mittels CO2-, Feuchte- oder Schadstoff-Sensoren die benötigte Leistung automatisch an den Bedarf anzupassen.
Da intelligentes (smartes) Wohnen einen immer größeren Stellenwert einnimmt, müssen auch Wohnungslüftungssysteme auf die Nachfrage reagieren. Dabei geht es vor allem um folgende Trends:
- Selbständiges Auslesen von Wetterprognosen
- Das Bereitstellen von Schnittstellen für das Smartphone
- Kommunikation mit dem Smart Home
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