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Nicht jeder Chiller hält, was der Hersteller verspricht

Wer ein Gerät kauft, will sicher sein, dass es für den Einsatzzweck geeignet ist und dass die in den Datenblättern angegebenen Leistungsparameter auch eingehalten werden. "Leider ist das nicht immer der Fall, beispielsweise bei Flüssigkeitskühlsätzen, sogenannten Chillern", erklärt Vera Gräff, Technische Leiterin des TÜV NORD-Kälte- und Klimatechniklabors. Daher rät sie, vor dem Kauf darauf zu achten, dass die in den Produktdatenblättern genannten Leistungsdaten durch unabhängige Labore bestätigt wurden. 

Höherer Energiebedarf oder weniger Kühlung

Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nicht, gibt es nach Aussage von Gräff nämlich gleich mehrere Fallstricke. Erstens: Das Gerät kann deutlich mehr elektrische Leistung aufnehmen als in den Datenblättern angegeben; das führt zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert.

Zweitens: Das Gerät kann die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein. Drittens: Schließlich hätte das Gerät unter Umständen in der EU gar nicht verkauft und in Betrieb gehen dürfen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Witness Test validiert Ergebnisse

"Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, empfehlen wir dringend, vor dem Kauf die in den Produktdatenblättern genannten Leistungsdaten genau zu prüfen, oder bei Zweifeln auf einer Prüfung im Rahmen eines sogenannten Witness Tests im Labor zu bestehen, bei dem der Käufer die Prüfung entweder direkt vor Ort oder online mitverfolgt", sagt Vera Gräff.

Ihr Labor prüft im Auftrag vieler Hersteller aus der ganzen Welt kälte-, klima- und lüftungstechnische Anlagen in einer großen Bandbreite. Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Labors Geräte für den Einsatz mit bestimmten Hygieneanforderungen, wie beispielsweise in Krankenhäusern, prüfen. 

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