Legionellenverordnung für Verdunstungskühlanlagen
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. In deren Folge kam es zu mindestens zehn Todesfällen. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung zum eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren.
Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Gegenstand der Verordnung (nach einer Entschließung des Bundesrats vom Dezember 2013) sollte sein:
- Definition der erfassten Anlagen;
- Festlegung der zulässigen Belastung mit Legionellen (Kontroll- und Maßnahmenwerte im Kühlwasser);
- Verpflichtung der Betreiber, eine Neuerrichtung von Anlagen vor Baubeginn anzuzeigen;
- Anforderungen zur Fachkunde und Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern;
- Verpflichtung für Betreiber von Neuanlagen, die Anlage technisch emissionsmindernd auszugestalten;
- Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung der Anlagen durch die Betreiber;
- Verpflichtung der Betreiber, die Anlage mit definierten Zeiträumen von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Verpflichtung zur Übersendung der Berichte an die Behörde, sofern Mängel festgestellt wurden;
- Verpflichtung zur Sanierung und unverzüglichen Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen;
- Ordnungswidrigkeitentatbestände
Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt.
Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
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