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Wärmepumpen: Vaillant gibt Fördergeld-Versprechen

Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern können mit diesem Versprechen sofort mit dem Heizungstausch starten – noch bevor ihr Antrag auf staatliche Förderung von der KfW genehmigt wurde. Sollte die KfW den Förderantrag ablehnen, verspricht das Remscheider Unternehmen die Zahlung in Höhe der entgangenen Förderung. Gültig ist dieses Versprechen, solange die staatliche Förderung läuft. Der Geltungsbereich umfasst alle Förderanträge, die bis zum 30. April 2024 an die KfW gestellt werden.

Der Hintergrund dazu: Zum 1. Januar 2024 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit der BEG unterstützt der Staat in beachtlichem Umfang Eigentümer von Immobilien, die ihre Heizung gegen ein neues umweltfreundliches Heizsystem austauschen. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten – maximal 21.000 Euro Förderung pro Wohneinheit – werden für den Einbau einer Wärmepumpe in eine Bestandsimmobilie durch die staatliche Förderung gedeckt. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung im Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist seit dem 27. Februar 2024 möglich.

Ein ähnliches Versprechen gibt Stiebel Eltron ab. Sollte die KfW den Förderantrag ablehnen, verspricht das Unternehmen, dass EFH-Besitzer beim Heizungstausch die Fördersumme von Stiebel Eltron erhalten.

„Wärmepumpen können in rund 70 Prozent der Gebäude ohne größere bauliche Zusatzmaßnahmen effizient und umweltfreundlich für Wärme und Warmwasserkomfort sorgen“, so Patrick Stolte, Leitung Kommunikation & Marketing bei Vaillant Deutschland. „Durch das Vaillant Fördergeld-Versprechen bieten wir Eigentümern von selbst genutzten Einfamilienhäusern eine Absicherung ihrer staatlichen Förderung.“

Auf der Website www.vai.vg/starten-dank-versprechen können sich Endkunden direkt ein persönliches Zertifikat zum Vaillant Fördergeld-Versprechen herunterladen.

Es gelten insbesondere folgende Bedingungen:

  • Das Vaillant Fördergeld-Versprechen gilt ausschließlich für private Antragsteller im selbstgenutzten Bestands-Einfamilienhaus.
  • Es bezieht sich auf Fördermittelanträge für Vaillant Wärmepumpenanlagen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt sind.
  • Erfasst werden reine Wärmepumpenanlagen, keine Hybridsysteme.
  • Das Fördergeld-Versprechen gilt nicht bei einem eventuellen Stopp des KfW-Förderprogramms.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle Förderanträge, die bis zum 30. April 2024 an die KfW gestellt werden. Ein längerer Zeitraum ist nicht erforderlich, weil sich durch die automatische Antragsbearbeitung bei der KfW kaum Wartezeiten für Antragsteller ergeben werden.
  • Die vollständigen Bedingungen für das Vaillant Fördergeld-Versprechen finden sich unter www.vai.vg/starten-dank-versprechen-bedingungen.

Vaillant Fachhandwerkspartner können das neue Vaillant Fördergeld-Versprechen aktiv im Kundengespräch einsetzen und generieren dadurch einen Wettbewerbsvorteil.

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