BEG-Änderungen: Förderbedingungen für Luft-Luft-Wärmepumpen
Die Bundesregierung hat im Dezember die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die Änderungen an den Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. In Bezug auf die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen − genauer Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung − sind im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) einzelne Aspekte unklar geblieben.
Dies führt zu Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung der Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen im Wohnbereich und für die Förderung aller Wärmepumpen im Nichtwohngebäude-Bereich. Mit FAQ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen diese Unklarheiten beseitigt werden, der Zeitpunkt für deren Veröffentlichung ist jedoch noch nicht bekannt.
Um Planer und Installateure im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinien bis zur Veröffentlichung der FAQ zu unterstützen, hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Empfehlungen veröffentlicht. Sie betreffen den Nachweis über die Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 Blatt 1, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und die Anforderungen an die Netzdienlichkeit. Die "Hinweise des FGK zu Förderungen von Luft-Luft-Wärmepumpen nach BEG EM ab 1. Januar 2023" stehen zum Download auf www.fgk.de im Menüpunkt "Dokumente / Literatur".