WEG: Einbruchschutz für Wohnungseigentümer wird einfacher
Umbauten können nun mit der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Wohnungseigentümer umgesetzt werden. Eine entsprechende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat der Bundestag beschlossen. Sie gilt ab Anfang Dezember.
Durch die Neuerung werden auch Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Maßnahmen für Wohneigentumsgemeinschaften vereinfacht. Das gilt beispielsweise für den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren, von Nachrüstsystemen für Fenster und von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden.
„Sinkende Einbruchzahlen zeigen, dass es sich lohnt, in Sicherheitstechnik zu investieren. Wir unterstützen daher die Bemühungen zur Förderung von Einbruchschutz. Dennoch fehlen bislang fest verankerte Mindeststandards für Sicherheitstechnik im Bauordnungsrecht“, sagt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV.
Einbruchzahlen auf Rekordtief
Bereits seit 2014 gibt es ein staatliches Förderprogramm der KfW-Bank für Investitionen in den Einbau einbruchhemmender Sicherheitstechnik in Bestandsbauten. „Die staatliche Förderung von Einbruchschutz und die Vereinfachung der Regelungen im WEG stellen einen wirksamen Investitionsanreiz für den Einbau von Sicherheitstechnik dar“, sagt Hauner. Denn jeder zweite Einbruch scheitere an vorhandener Sicherheitstechnik.
Die Anzahl der Einbrüche in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Mit 95.000 versicherten Einbrüchen im Jahr 2019 haben sich die Einbruchszahlen im Vergleich zu 2015 fast halbiert. Der Trend dürfte sich in diesem Jahr fortsetzen: Nach einer ersten GDV-Schätzung könnte die Zahl der Einbrüche 2020 auf ein Rekordtief sinken. Hauptgrund dafür dürfte die Corona-Pandemie sein. Viele Menschen waren oder sind noch immer häufig zu Hause durch Homeoffice, Kurzarbeit und Urlaub daheim. Allerdings hat die „Hochsaison“ der Einbrecher mit Beginn der dunklen Jahreszeit gerade erst angefangen.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das WEG-Recht ist für Wohnungseigentümer von großer Bedeutung, da es Regeln für die Eigentümer untereinander festlegt. In einer Eigentümergemeinschaft werden bestimmte Kosten und Nutzungen innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt, Entscheidungen können nur durch die Wohnungseigentümerversammlung getroffen werden. Das WEG-Recht enthält dabei auch Regelungen bezüglich des Ablaufs, der Beschlussfähigkeit und der Beschlussfassung innerhalb der Eigentümerversammlung.