Wie Montagefehler bei Fenstern Einbrechern die Arbeit erleichtern
Nicht nur Fenster- und Türen haben sich ständig verbessert, sondern auch die Montagetechnik. Als letztes Glied in der Qualitätskette entscheidet der Einbau darüber, ob die zugesicherten Leistungseigenschaften des Produkts erfüllt werden.
Die Montageplanung umfasst viele Aspekte
Eine gute Montage beginnt bereits mit einer fachgerechten Planung und Montagedetails, die zum Fenster, den Abmessungen und der Einbausituation passen. Die technischen Grundlagen finden sich im "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren" des Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. Dazu gehören die Auswahl geeigneter und geprüfter Befestigungs- und Abdichtungssysteme sowie deren fachgerechte Verarbeitung. Kompetente Montagefirmen sind in der Lage, Musterdetails mit den Gegebenheiten vor Ort zu vergleichen und Anpassungen zu entwickeln, die statisch und bauphysikalisch funktionieren. Dies gilt besonders für energieeffiziente Außenwände, barrierefreie Haus-, Terrassen- und Balkontüren und einbruchhemmende Bauelemente, bei denen die Befestigung entscheidend für die Wirksamkeit ist.
Die Planung beim Fensteraustausch in Altbauten muss aber auch folgende Aspekte berücksichtigen:
- Der Wärmeschutzstandard der Gebäudehülle entspricht häufig nicht den heutigen Anforderungen (Dämmung der Laibungen bei UAW > 1,0 W/ m²K notwendig),
- Neubewertung des bauphysikalischen Gleichgewichts, da sich durch die Fenstererneuerung die Luftdichtheit und die Oberflächentemperaturen ändern,
- das baulich vorhandene Erscheinungsbild (Fensterbänke, Laibung, Rollläden) soll nach Möglichkeit erhalten bzw. unverändert bleiben,
- Organisation der Nutzung und Zugänglichkeit während der Bauphase,
- Notwendigkeit von Sonnenschutz bei größeren Fenstern.
Damit nicht für jede Montageplanung eine objektspezifische statische Bemessung der Befestigung durchgeführt werden muss, ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Der eingangs erwähnte Montageleitfaden definiert deshalb in Kapitel 5 drei Anwendungsfälle, die technische Grundlagen, baurechtliche Anforderungen und praktische Unterscheidungskriterien berücksichtigen. Damit wird die Anwendung vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit ermöglicht. Mit dem kostenlosen ift-Befestigungsplaner lässt sich leicht der richtige Anwendungsfall auswählen und die notwendigen Kräfte zur Auswahl des richtigen Befestigungsmittels ermitteln.
Montage einbruchhemmender Fenster und Türen
Steigende Einbruchzahlen und tägliche Medienberichte zu Terror und Kriminalität erhöhen das Interesse an einbruchhemmenden Fenstern und Türen. Einbruchhemmung funktioniert aber nur im System; einzelne Elemente wie ein Sicherheitsbeschlag oder innere Verriegelungen helfen alleine nicht weiter. Deshalb rät die Kriminalpolizei mindestens zum Kauf geprüfter und zertifizierter Bauelemente der Widerstandsklasse RC2 und der Montage durch qualifizierte Fachbetriebe.
Wichtig ist, dass die gesamte Konstruktion inkl. Fenster- oder Türrahmen, Beschlägen, Glas/Ausfachung und Befestigung erfolgreich geprüft wurde (EN 1627 bis EN 1630), denn die Wirksamkeit ergibt sich nur durch das Zusammenspiel aller Komponenten (Sicherheitskette). Deshalb müssen Einbauanweisungen und Prüfnachweise z. B. von Systemgebern und Beschlagherstellern, genau gelesen und beachtet werden.
Wenn der Monteur gleichzeitig der Lieferant ist, muss dieser auch die Anwendungsgrenzen bezüglich Öffnungsarten und -richtung, Außenabmessungen sowie die verwendeten Profile, Ausfachungen, Verglasungen und Beschläge beachten. Ansonsten gelten die Prüfnachweise nicht mehr, schlimmer noch – die Einbruchhemmung funktioniert nicht.
Bei Beschlägen und Schlössern spielen bei Holz der Schraubentyp, das Vorbohren bzw. Schrägverschraubung, bei PVC die Verschraubungen nur durch Kunststoff und/oder Stahlprofil sowie der exakte Rückschnitt der Stahlverstärkung in der Ecke und bei Metall der Einsatz gewindefurchender oder Spezialschrauben eine entscheidende Rolle. Bei dem Einsatz von Schlössern müssen Abmessung und Position der „Schlosskammern“ beachtet werden.
Was einbruchhemmend heißt, ist es noch lange nicht
Leider werben Anbieter immer wieder mit Formulierungen wie „Einbruchhemmend in Anlehnung an“ oder „Einbau einbruchhemmender Verriegelung“, die sich in der Praxis oft als Mogelpackung erweisen, weil der Einbrecher schnell das „schwächste“ Glied erkennt und ausnützt - das kann auch eine fehlerhafte Montage sein. Deshalb sind die Vorgaben einer fachgerechten Montage gemäß der Einbauanweisungen genau zu beachten - beispielsweise die Art und Anzahl der Befestigungsmittel, die Positionierung in der Wand oder die Verwendung einer druckfesten Hinterfütterung, um somit ein mögliches Aushebeln der Beschläge zu verhindern.
Auch die umgebenden Wänden sind auf eine ausreichende Festigkeit und Dimensionierung zu prüfen. Die DIN EN 1627 definiert deren Eignung in Abhängigkeit der Widerstandsklasse. Die Einbauanweisungen der Prüfnachweise können darüber hinaus auch abweichende Einbauten ermöglichen, die separat geprüft wurden.
Besonders kritisch ist der Einbau von einbruchhemmenden Elementen in Wände mit hochwärmedämmenden, sehr porösen Steinen oder in Wärmedämmverbundsysteme. Wenn die geforderte Druckfestigkeit nicht erreicht wird, kann eine einbruchhemmende Wirkung nicht gewährleistet werden.
Unsachgemäße Verarbeitung führt zu Sicherheitsmängeln
Spricht man über Sicherungstechnik, die Einbrüche verhindert, muss man auch auf das mögliche „Versagen“ dieser Technik aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung hinweisen. So wurden Fenster mit Pilzkopfverriegelungen überwunden, weil diese falsch montiert waren oder die Verriegelungspunkte ließen sich wegen fehlender Hinterfütterung aushebeln. Die Ursachen für Montagemängel sind vielfältig, aber aus der Vielzahl der ift-Gutachten lassen sich Hauptursachen ableiten:
- Zeitdruck bei Planung, Bestellung und Ausführung,
- fehlende Standard-Details, meist müssen spezifische Objektlösungen entwickelt werden,
- Ausführungsdetails liegen nicht vor oder sind bereits fehlerbehaftet,
- Auswahl und Einsatz ungeeigneter Materialien,
- Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter unzureichend,
- Montageleistungen werden vergeben und nicht kontrolliert.
Deshalb empfehlen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Planern und Bauherren auch nur Produkte, Hersteller und Montagebetriebe, die in der KPK-Liste aufgeführt sind. Zertifizierte einbruchhemmende Elemente sind an einer Kennzeichnung erkennbar, aus der man den Hersteller und die Prüfnachweise entnehmen kann.
Wie kann man geprüfter Montagebetrieb werden?
Für Montagebetriebe gibt es das Zertifizierungsprogramm des ift-Rosenheim „ift-zertifizierter Fachbetrieb für mechanische Sicherungseinrichtungen“, bei dem die Fachbetriebe jährlich kontrolliert werden. Vor Ort wird überprüft und beurteilt, wie die sicherungstechnischen Produkte montiert wurden. Diese Überprüfung und eine Dokumentation der Eigenüberwachung ist der entscheidende Unterschied zwischen einem zertifizierten und einem nicht zertifizierten Fachbetrieb. Darüber hinaus werden überwachte Firmen auf der ift-Website im Informationsbereich für Bauherren, Verbraucher und Architekten empfohlen. Auch bei der RAL Gütegemeinschaft ist die Begutachtung der Montageprotokolle in die jährliche Fremdüberwachung integriert, allerdings ohne laufende Überwachung vor Ort. Dieses positive Beispiel einer erfolgreichen Qualitätskette zwischen Hersteller, Handel und Bauherr führt zu geringeren Mängeln, weniger Reklamationen sowie einer höheren Kundenzufriedenheit.
Nachrüstprodukte zur Einbruchhemmung
Rund um die Nachrüstung von Bauelementen zur Verbesserung der Einbruchhemmung hat sich ein attraktiver Markt entwickelt, weil kein Bauherr gerne moderne neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung nur wegen der fehlenden Einbruchhemmung austauschen will. Nachrüstprodukte werden mittlerweile auch schon in Discountern angeboten. Auch hier gilt es genauer hinzuschauen, weil Prüfungen und Nachweise gemäß DIN 18104 „Einbruchhemmende Nachrüstprodukte“ oft fehlen, in der die Anforderungen und Prüfverfahren geregelt sind. DIN 18104 Teil 1 umfasst Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse oder Querriegelverschlüsse. Diese Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Darüber hinaus sollte mindestens eine Sicherung abschließbar sein, sofern kein Verbundsicherheitsglas eingesetzt ist.
Einfache Aufschraubsicherungen nach DIN 18104-1 finden aus ästhetischen und praktischen Gründen oft nur wenig Akzeptanz, sodass im Falz eingelassene Nachrüstbeschläge für Fenster und Türen, einbruchhemmende Drehkippbeschläge oder Hintergreifsicherungen eine gestalterisch bessere Lösung sind (DIN 18104-2). Allerdings braucht es für die Planung von Sanierungsmaßnahmen und den Austausch der bestehenden Beschläge gegen einbruchhemmende Nachrüstbeschläge ausreichendes Fachwissen, Erfahrung und Know-how, was Billiganbieter und ungeschulte Monteure in der Regel nicht vorweisen können. „Errichterfirmen“, die sich diesem Thema widmen, haben sich dem Aufnahmeverfahren des Bayrischen Landeskriminalamtes erfolgreich unterzogen und werden ebenfalls auf der „KPK-Liste“ genannt.
Neben dem Nachrüstprodukt selber werden in der Norm folgende Maßnahmen empfohlen, damit die Einbruchhemmung auch wirksam verbessert wird.
- Einsatz einer durchwurfhemmenden Verglasung nach DIN EN 356,
- Absicherung der Glasanbindung durch Verschraubung oder Verklebung der Glashalteleisten,
- druckfeste Hinterfütterung zwischen Verglasung und Glasfalzgrund,
- druckfeste Hinterfütterung zwischen Rahmen und Mauerwerk im Bereich der Verriegelungen,
- Verstärkung der Mauerwerksbefestigung.
Literatur:
[1] Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren, RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. oder Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, März 2014
[2] Erklärvideo über die Wirkweise einbruchhemmender Fenster, Rosenheim 10/2015, www.ift-rosenheim.de/einbruchhemmung-fenster-video
[3] KPK-Listen der LKA, www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/technik/index.html/449
Dieser Artikel ist zuerst erschienen in GLASWELT Ausgabe: 08-2016.
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Fellermeier ist Produktingenieur in der Zertifizierungs- und Überwachungsstelle des ift Rosenheim. Als Holzingenieur, Auditor und Prüfingenieur ist er seit über 30 Jahren in der Fenster- und Fassadenbranche tätig.
Jürgen Benitz-Wildenburg leitet am ift Rosenheim den Bereich PR & Kommunikation.