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Windenergie: Wie Kommunen den Ausbau vorantreiben können

Die Windenergieregionalplanung soll am 30. September 2025 abgeschlossen sein. Derzeit planen die zwölf Regionalverbände im Land gemeinsam mit den Kommunen, welche Flächen für Windenergievorranggebiete infrage kommen. In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorfahrt vor allen anderen Bauvorhaben. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Kommunen und Projektierer sollen so den Windenergieausbau schneller als bislang organisieren. Erneuerbare BW, ein Fachbereich der Landesenergieagentur KEA-BW, unterstützt die Beteiligten mit vielfältigen Angeboten – etwa durch eine unabhängige Begleitung von Kommunen und Projektierern, durch Hilfe beim Netzanschluss oder durch Leitfäden.

Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Mit ihr erhalten Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen im Land eine zukunftsfähige Energieversorgung vor Ort. Zugleich sichern sie damit den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Der Südwesten hat hier noch Aufholbedarf, da er deutlich mehr Anlagen als bisher braucht. Von 2022 bis 2023 sind nur knapp zehn neue Windenergieanlagen pro Jahr hinzugekommen. Auch dieses Jahr sieht es nicht rosig aus: Bis Ende August liegt der Zuwachs bei lediglich sechs Anlagen. Insgesamt waren Anfang September 777 Windenergieanlagen im Land in Betrieb. Bis 2030 müssen pro Jahr mindestens 120 neue Anlagen hinzukommen. Insgesamt 1.400 Windräder sind dann das Ziel.

Stichtag 30. September 2025: Dann sollen die Regionalpläne stehen

Um dieses Ziel zu erreichen und den Ausbau im Südwesten voranzutreiben, müssen künftig mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das legt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes fest. Den Regionalverbänden kommt bei der Planung eine tragende Rolle zu. Sie definieren in Zusammenarbeit mit den Kommunen diese Vorranggebiete. Die Anhörungen laufen derzeit, bis Ende September 2025 sollen die Flächen feststehen.

Sind die Vorranggebiete rechtskräftig ausgewiesen, ist die Windenergie innerhalb dieser Gebiete privilegiert, sie hat dann Vorrang vor allen anderen Bauvorhaben. Im Gegenzug gilt: Außerhalb der Vorranggebiete ist sie entprivilegiert. Das Ausweisen von Windenergiegebieten außerhalb der Vorrangflächen bleibt zwar weiterhin möglich, wird jedoch deutlich erschwert. Weisen die Regionalverbände nicht ausreichend Vorrangflächen aus, tritt die sogenannte „Super-Privilegierung“ in Kraft. Das bedeutet: Windkraftanlagen können dann überall dort genehmigt werden, wo sie rechtlich und planerisch möglich sind. Projektierer müssen etwa keine Rücksicht mehr auf das Landschaftsbild oder eine mögliche Umzingelung von Gemeinden nehmen, aber weiterhin Lärmschutz- oder Sicherheitsaspekte beachten. „Die Ausweisung von Vorranggebieten liegt daher im eigenen Interesse der Kommunen“, sagt Prof. Dr. Martina Hofmann, Geschäftsführerin der KEA-BW. „Sie schafft Klarheit darüber, wo Windenergieanlagen errichtet werden können und wo es nicht gewollt ist. Dies gibt Kommunen und Investoren Planungssicherheit, Bürgerinnen und Bürger wissen, wo Windräder künftig erlaubt sind.“

Unterstützung für Kommunen und Projektierer

Um den Windenergieausbau im Südwesten voranzutreiben, bietet Erneuerbare BW, ein Bereich der Landesenergieagentur KEA-BW, mehrere Unterstützungsangebote an. So vermittelt sie zwischen Kommunen, Projektierern sowie den Stabsstellen Energiewende bei den Regierungspräsidien und begleitet sie im Planungsprozess. Die Unterstützung gilt auch Bürgerenergiegenossenschaften. Hilfe gibt es zudem beim Netzanschluss oder der Auslotung von möglichen Flächen. Die Befähigung der beteiligten Akteure erfolgt zusätzlich über Initialberatungen, Leitfäden und Handreichungen – oder durch die Kommunikation von erfolgreichen Beispielen.

Aktuell erarbeitet die Landesenergieagentur ein Informationspapier, das Kommunen darüber informiert, wie Windenergieanlagen auch außerhalb der Vorranggebiete errichtet werden können. Dies ist vor allem für Kommunen interessant, denen keine Vorranggebiete ausgewiesen wurden, die aber auch an der Energiewende teilhaben wollen. Hilfreich werden die Informationen auch für Kommunen sein, die zwar Vorranggebiete haben, sich aber weitere Flächen wünschen. Etwa wenn eine Kommune keine Vorrangfläche in kommunalem Besitz hat und dadurch weniger Steuerungsmöglichkeiten besitzt oder dass eine Vorrangfläche zu klein ist für eine optimale Windpark-Planung. In diesen Fällen kann trotz der sorgfältigen Vorarbeit der Regionalverbände ein Blick über die Vorranggebiete hinaus sinnvoll sein.

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