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Versorger liefern bis zu 58 % weniger Ökostrom als offiziell angegeben

Der Ökostrom-Anteil im Strommix deutscher Versorger ist um bis zu 58 Prozent geringer als offiziell angegeben. Dies geht aus einem neuen Gutachten des Hamburg Instituts im Auftrag des Klimaschutz-Unternehmens LichtBlick hervor. Das Gutachten untersucht die Folgen einer Reform, die im Mai im Bundestag verabschiedet werden soll. Das neue Gesetz schafft mehr Transparenz bei der Stromkennzeichnung. Künftig müssen Versorger auf Kundenrechnungen und auf ihren Internetseiten vollständig ausweisen, aus welchen Quellen der Strom für ihre Kund*innen stammt.

Das Hamburg Institut zeigt auf, wie sich der Unternehmens-Strommix von 30 Versorgern durch die Neuregelung verändert. So weist zum Beispiel E.ON aktuell einen Ökostrom-Anteil von insgesamt 56 Prozent aus – nach der Reform sind es noch 7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei anderen großen Versorgern: Bei EnBW fällt der Ökostrom-Anteil von 65 auf 13 Prozent, bei Vattenfall von 66 auf 15 Prozent und bei EWE von 51 auf 11 Prozent. Auch die Angaben zum CO2-Ausstoß werden an den Stromeinkauf angepasst. Damit wird sichtbarer, welchen Klima-Fußabdruck der Strom eines Versorgers hat.

Bislang war legales Greenwashing möglich

„Die Verantwortung für die jahrelange Verbrauchertäuschung liegt nicht bei den Versorgern, sondern beim Gesetzgeber. Es handelt sich bei der aktuellen Stromkennzeichnung um legales Greenwashing. Das ändert der Gesetzgeber jetzt“, erläutert Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von LichtBlick. „Mit der Neuregelung wird künftig klar ersichtlich, ob Stromversorger ihren Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen beziehen. Das schafft mehr Transparenz für Stromkund*innen.“

Die aktuellen Angaben sind für Verbraucher*innen nicht zu durchschauen und erwecken den Eindruck, ihr Versorger kaufe bereits große Mengen Ökostrom. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Diese EEG-Angabe hat allerdings nichts mit der Stromlieferung zu tun.

Mit dieser irreführenden Kennzeichnung ist nach der Novelle Schluss – zumindest beim Unternehmens-Strommix, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behält der Gesetzgeber die alte Regelung bei. „Umweltbewusste Verbraucher*innen sollten sich also künftig am Unternehmensmix orientieren, da der das tatsächliche Einkaufsverhalten des Stromversorgers widerspiegelt“, empfiehlt  LichtBlick-Sprecher Ralph Kampwirth.

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