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Solarstromspeicher: Betrieb von Großspeichern wird erleichtert

Niels H. Petersen

Unmittelbar in der Nähe des Umspannwerks Förderstedt in Sachsen-Anhalt soll das bisher größte Batteriespeicherwerk Europas entstehen. Das Speicherwerk soll insgesamt über 300 Megawatt Leistung und 600 Megawattstunden Speicherkapazität verfügen. Mit dem Großspeicher können rechnerisch immerhin rund eine halbe Million Haushalte für zwei Stunden versorgt werden. Damit erreichen Netzspeicher eine neue Dimension.

250 Millionen Euro Invest für ein Stromspeicher-Projekt

Baubeginn ist 2024. Die Standortauswahl im Salzlandkreis erfolgte nach gründlicher Untersuchung verschiedener Netzknoten im Übertragungsnetz des Netzbetreibers 50 Hertz. Speicherprojekte in dieser Größenordnung sind sehr kapitalintensiv. Zusammen mit Partnern wird das deutsch-norwegische Unternehmen Eco Stor 250 Millionen Euro in den Bau des Speicherwerks investieren. Der Großspeicher soll in Echtzeit an die Marktplätze gekoppelt werden.

Der gehandelte Strom selbst kommt aus Wind- und Solaranlagen. „Die Strompreise werden zunehmend wetterfühlig“, sagt Georg Gallmetzer, Geschäftsführer von Eco Stor. Bei zunehmender Produktion von Wind- und Solarstrom brauche es mehr und größere Speicher und deren ausgleichende Wirkung. „Die sorgen so für mehr Stabilität im Netz, bezahlbare Preise und einen sauberen Mix aus erneuerbarer Energie.“ Das Projekt ist nicht das einzige in der Planung – und alle Beteiligten haben auf die Belastung mit doppelten Netzentgelten hingewiesen.

Doppelbelastung von Speichern ausgesetzt

Dann war es so weit: Mitte November hat der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Darin wurden Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. Die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten wurde um bis zu drei Jahre verlängert. Die bisherige Regelung sah lediglich vor, dass nur Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit werden. Das steht in Paragraf 118 Absatz 6 des EnWG. Die Gefahr, könnte man sagen, ist erst mal gebannt.

Künftig soll der Strom aus dem Speicher also nicht doppelt mit Netzentgelten belastet werden. Nach der alten Regelung wurden Speicher wie Verbraucher und Erzeuger von Energie behandelt. Deshalb wurden sie schon beim Einspeichern und ein zweites Mal beim Ausspeichern ins Netz mit Netzentgelten belegt. Mit der Novelle werde eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst, erklärt BSW-Chef Carsten Körnig. „Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte.“

Blick aus der Luft: Die sechs Speichercontainer verfügen über 24 Megawattstunden.

Bundesnetzagentur muss Netzentgelte neu gestalten

Die bereits seit Juli 2023 geltende neue Speicherdefinition im EnWG sieht den EU-Regelungen folgend Speicher als neue Säule im Stromsystem, die den Stromverbrauch nur zeitlich verschieben. Die Umsetzung dieser Neudefinition fehlt im Energierecht jedoch noch weitgehend. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll nun eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die Behörde hat nach einem EuGH-Urteil nun weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte erhalten.

Von der Regelung profitieren künftig auch Elektrolyseure. Sie sind zunächst ebenfalls für drei Jahre von Netzentgelten befreit. „Das ist ein wichtiger Meilenstein, um die Marktdynamik weiter zu befördern, reicht aber allein noch nicht aus, um den Speicherausbau voranzutreiben“, sagt Simone Peter. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, kurz BEE, empfiehlt, Speicher und Netze zu entflechten. „Wasserstoffspeicher innerhalb der Netze zu errichten wird nicht zu einem schnelleren Hochlauf der Wasserstoffspeicherwirtschaft führen“, meint Peter. Denn die Netzbetreiber hätten mit den entsprechenden bergbau- und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen keine Erfahrung.

Mehr Ökostrom ins Netz integrieren

Die Batteriespeicher laden in Zeiten günstiger Strompreise im Großhandel. Das ist insbesondere der Fall, wenn viel Sonne scheint oder Wind weht und die vielen Solar- und Windkraftwerke bei voller Last produzieren. Insofern ist der aufgeladene Strom im Wesentlichen aus erneuerbarer Produktion. Umgekehrt entlädt sich der Speicher in Zeiten hoher Strompreise, also zu Zeiten mit wenig erneuerbarem Strom im Netz. Damit kann der erneuerbare Anteil am Strommix gesteigert und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

„Stromnetze können Energie über weite Entfernungen, aber nicht über die Zeit transportieren. Dafür braucht es Speicher, die erneuerbaren Strom zwischenspeichern und in Zeiten von Dunkelheit oder Windflaute ins öffentliche Netz zurückspeisen“, erklärt Eco-Stor-Chef Gallmetzer. Mit Speichern könne man den Einsatz fossiler Kraftwerke weiter reduzieren, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Gewerbesteuer: Standortgemeinden müssen profitieren

Batteriespeicherwerke sind aktuell nicht wie Wind- oder Solarkraftwerke von einer Regelung betroffen, die eine Zuteilung von 90% der anfallenden Gewerbesteuer zugunsten der Kommunen vor Ort regelt. „Das muss sich ändern“, fordert Gallmetzer. In Zusammenarbeit mit Verbänden und betroffenen Kommunen vor Ort plädiert Eco Stor für die Anpassung des Gewerbesteuerrechts im Zuge des Jahressteuergesetzes 2023. Dies fördert den Strukturwandel ländlicher Regionen und trägt zur Akzeptanz großer Infrastrukturmaßnahmen in der Bevölkerung bei.

Die Akzeptanz bei großen Speicherprojekten sei aus der bisherigen Erfahrung als sehr gut zu bewerten, sagt Hans Urban, der als Berater die Firma Eco Stor unterstützt. „Ehrlicherweise liegt das auch daran, dass große Speicher im Vergleich zu Windkraftanlagen oder Solarparks nur eine sehr geringe und in der Regel auch eher minderwertige Flächenkulisse benötigen.“ Es sei zudem eine Sache der Fairness, dass die Standortgemeinden einen angemessenen Beitrag von den Gewerbesteuereinnahmen und damit auch von den Erlösen bekommen. „Denn sie müssen auch die Grundstücke zur Verfügung stellen und vielleicht mit gewissen Einschränkungen im Landschaftsbild leben“, betont Urban.

Kyon Energy baut Speicher mit 137,5 Megawatt

Der Projektentwickler Kyon Energy hat ebenfalls die Genehmigung für einen neuen Batteriegroßspeicher in Alfeld an der Leine in Niedersachsen erhalten. Der Netzspeicher wird eine Speicherleistung von 137,5 Megawatt und eine Speicherkapazität von 275 Megawattstunden erbringen. „Der Baustart für die Anlage ist ebenfalls für 2024 geplant, die Inbetriebnahme soll dann bis Ende 2025 folgen“, sagt Florian Antwerpen, Geschäftsführer von Kyon Energy. Auch dieser Speicher wird in der Nähe eines Umspannwerks errichtet.

Die hohe Speicherkapazität ermöglicht es, überschüssigen Ökostrom einzuspeichern und bedarfsgerecht wieder ins Netz einzuspeisen. So fördern Speicher nicht nur die Integration Erneuerbarer in den Strommix, sondern tragen auch zur Senkung des Strompreises bei. Von niedrigeren Strompreisen profitieren dann alle.

Dieser Artikel erschien zuerst in Photovoltaik 10/2023.

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