Pellets: Rückwirkend bis zu 2.000 Euro sichern
Privathaushalte, die durch die gestiegenen Energiekosten übermäßig stark belastet sind, können noch bis zum 20. Oktober 2023 einen Härtefallantrag stellen, um einen staatlichen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Die Heizkostenhilfe beträgt bis zu 2.000 Euro pro Haushalt. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ihre Energiekosten im Jahr 2022 mehr als das Doppelte des Vorjahres betragen haben.
Dabei ist der festgelegte Referenzpreis für 2021 ausschlaggebend: Für Holzpellets liegt dieser bei 24 ct/kg, für Holzhackschnitzel bei 11 ct/kg, für Holzbriketts bei 28 ct/kg und für Scheitholz bei 85 Euro/rm (inkl. MwSt.). Das Lieferdatum ist ebenfalls entscheidend. Um die Heizkostenhilfe zu erhalten, muss die Rechnung für die Brennstofflieferung vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt worden sein.
Zur Antragstellung:
- Berlin: Heizkostenhilfe Berlin (Antrag über die Investitionsbank Berlin)
- Kasse Hamburg (Bremen und Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen)
- Bayern: Bayerische Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte
- Nordrhein-Westfalen: Härtefallhilfen für Heizkosten