Wasserzähler: Profitipps und Praxiswissen
Pro Jahr werden in Deutschland laut Zenner International, einem Hersteller von Wasserzählern, rund 5,1 Milliarden m3 Trinkwasser von den Wasserversorgungsunternehmen für Haushalte, Kleingewerbe und andere Nutzer bereitgestellt. Der bundesweite Verbrauch wird durch mehr als 45 Millionen zugelassene und amtlich geeichte Wasserzähler (umgangssprachlich auch „Wasseruhren“) erfasst.
Wohnungswasserzähler
Die Messdaten der Wohnungswasserzähler dienen zur Verteilung des vom Hauswasserzähler erfassten Verbrauches und der Verteilung der Wassergebühren auf die einzelnen Wohneinheiten. Als Wohnungswasserzähler werden, den Empfehlungen des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) folgend, meistens Flügelradzähler als Einstrahl-Trockenläufer für Kaltwasser (ETK) bzw. für Warmwasser (ETW) eingesetzt. Der Flügel arbeitet im vom Wasser durchströmten Teil des Zählers und treibt über eine Magnetkupplung das Zählwerk im Trockenraum an.
Hauswasserzähler
Als Hauswasserzähler werden meistens so genannte Mehrstrahl-Nassläufer für Kaltwasser (MNK) eingesetzt. Die Messdaten der Hauswasserzähler spiegeln den gesamten Wasserverbrauch in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus bzw. einer größeren Wohnungsanlage wider. Technisch gesehen ist der Hauswasserzähler MNK ebenfalls ein Flügelradzähler, allerdings ohne Magnetkupplung.
Grundlage ist das Eichgesetz
Alle Wasserzähler, die in Deutschland zur Verbrauchserfassung verwendet werden, müssen gemäß Eichgesetz grundsätzlich eine Bauartzulassung besitzen und amtlich geeicht sein. Das Eichgesetz schreibt den Austausch bzw. die Nacheichung von Wasserzählern alle fünf (Warmwasser) oder sechs Jahre (Kaltwasser) vor. Der turnusmäßige Austausch soll verhindern, dass der natürliche mechanische Verschleiß zu Fehlmessungen führt. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Zähler innerhalb ihrer Einsatzzeit (Eichgültigkeitszeit) Messergebnisse liefern, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Messabweichungen liegen.
Eich- und Messfehlergrenzen
Zudem definiert die Eichordnung zulässige Eichfehlergrenzen, die dem Verbraucher eine möglichst genaue Abrechnung seines Wasserverbrauches sicherstellen – in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Jeder neu eingebaute Wasserzähler erfüllt die Vorgaben der Eichordnung, was durch die Eichmarke/Eichplombe auf dem Zähler sichergestellt wird. Diese Eichfehlergrenzen sind die vorgegebenen Toleranzen, die bei der Prüfung des Wasserzählers auf einem staatlich anerkannten Prüfstand eingehalten werden müssen. Die Verkehrsfehlergrenze bestimmt dagegen die maximalen Toleranzen im eingebauten Zustand. Die Verkehrsfehlergrenze ist doppelt so hoch wie die Eichfehlertoleranz. So dürfen Wasserzähler im praktischen Einsatz im Rahmen der Vorgaben des Eichgesetzes doppelte Messtoleranzen aufweisen, ohne dass das Messergebnis deshalb infrage gestellt werden kann.
Die europäische Richtlinie über Messgeräte ist einzuhalten
Für sämtliche Zähler gilt die europäische Richtlinie über Messgeräte, die Measurement Instrument Directive oder kurz MID. Schon im Jahre 2006 hat für die Anwender und Hersteller von Wasserzählern eine neue Zeitrechnung begonnen – die MID ist in Kraft getreten. Darin ist eine zehnjährige Übergangszeit vereinbart worden, die 2016 ablief.
Die Richtlinie des Europäischen Rates über Messgeräte beschreibt, wie Messgeräte auszulegen sind, wie die Konformität der Messgeräte zur MID erklärt werden kann und wie diese dann in den eichrechtlichen Verkehr zu bringen sind.
Fehlergrenzen
Die zulässigen Fehlergrenzen sind durch die MID europaweit geregelt und entsprechen den bisher in Deutschland bekannten Werten. Das bedeutet, dass Wasserzähler auch in Zukunft im unteren Durchflussbereich mit einer Genauigkeit von +/-5 % und im Dauerlastbereich von +/-2 % messen dürfen.
Die Verkehrsfehlergrenzen sind national geregelt und bleiben in Deutschland wie gewohnt beim Doppelten der Eichfehlergrenzen.
Die MID macht keine Vorgaben bezüglich der Eichgültigkeit. Das bedeutet, dass in Deutschland auch weiterhin Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ausgewechselt werden müssen oder die Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren verlängert werden kann.
Die Bezeichnungen der Durchflusspunkte werden durch die MID neu festgelegt:
- aus Qmin wird Q1 (Mindestdurchfluss)
- aus Qtrenn wird Q2 (Übergangsdurchfluss)
- aus Qn wird Q3 (Dauerdurchfluss)
- aus Qmax wird Q4 (Überlastdurchfluss)
Dimensionierung
Seit 2003 gibt es das DVGW-Blatt W 406. Danach wird die Größe der Wasserzähler nach den angeschlossenen Wohneinheiten ermittelt. Während die DIN 1988 das gesamte Wassernetz eines Hauses berücksichtigt, betrachtet die W 406 die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten nach folgendem Muster:
Bei dieser Bemessung wird vorausgesetzt, dass eine Durchschnittsbelegung von bis zu 2,5 Einwohnern pro Wohneinheit mit nachfolgenden Ausstattungsmerkmalen gegeben ist:
1-2 WC mit Spülkasten; 1-2 Waschtische; 1 Dusche und/oder 1 Wanne; 1 Küchenspüle; 1 Geschirrspülmaschine; 1 Waschmaschine.
Trägheit der Zähler
Die Ursache für das Nachlaufverhalten liegt in der Massenträgheit des Flügelrades. Die Einschlüsse von Luft oder eine nicht ordnungsgemäß gewartete Hausinstallation begünstigen bzw. verstärken diesen Effekt. Generell verhindern lässt sich das geringfügige Nachlaufen eines Flügelradzählers nicht. Demgegenüber steht wiederum das Anlaufverhalten des Zählers, der erst bei einer bestimmten Wassermenge zu zählen beginnt. Das Nachlaufverhalten wird zudem beeinflusst durch die im Haushalt vorhandenen Armaturen. Anlaufverhalten, technisch bedingte geringe Mehr- und Mindermengenerfassungen bei sehr geringen Durchflüssen oder auch eventuell auftretende Nachlaufeffekte gleichen sich also im Wesentlichen aus. Sie führen folglich im Allgemeinen nicht zu einer Benachteiligung des Verbrauchers.
Reale Wasserverbräuche
Bei der Erfassung und Betrachtung der Verbrauchsstellen und -mengen in einem durchschnittlichen Haushalt fällt auf, dass die meisten Verbräuche in Mengen von 5 l oder mehr vorgenommen werden, also in einem Bereich, in dem sowohl Wohnungs- als auch Hauswasserzähler zuverlässig innerhalb der Fehlergrenzen messen.
Differenzen zwischen Haus- und Wohnungswasserzählern
Ein bekanntes Problem ergibt sich aus der Abrechnung von Verbräuchen in Mehrfamilienhäusern. Addiert man nämlich die einzelnen Verbräuche der Wohnungswasserzähler auf, wird fast niemals der Gesamtverbrauch des Hauswasserzählers auf den Punkt genau erreicht. Ablesungen von Haus- und Wohnungswasserzählern sind nur bedingt vergleichbar. Größere Diskrepanzen können z. B. auf nicht erfasste Entnahmen (Gemeinschaftsarmaturen), Undichtigkeiten der Trinkwasser-Installation (undichte Armaturen oder Spülkästen) oder auch unterschiedliche Zählerklassifizierungen und -einbaulagen zurückgeführt werden. Kann man die Umstände und Differenzen nicht sauber klären, besteht natürlich auch das Recht auf eine Überprüfung von Wasserzählern.
Der Kunde und das Versorgungsunternehmen können gleichermaßen eine Befundprüfung des Zählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle ihrer Wahl beantragen. Die Physikalisch Technische Bundesanstalt hält ein Prüfstellenverzeichnis vor. Beantragt der Kunde die Prüfung und stellt sich heraus, dass der Zähler die Verkehrsfehlergrenzen einhält, so trägt der Kunde die Prüfkosten, andernfalls das Versorgungsunternehmen.
Hygiene beim Einbau des Zählers
Die Einhaltung hygienischer Anforderungen beim Umgang mit Wasserzählern dient der Vermeidung von mikrobiellen und anderen Einträgen in die Trinkwasserinstallation und sichert die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers. Voraussetzung ist, dass die vom Hersteller gelieferten Wasserzähler hygienisch einwandfrei sind.
Hygienischer Transport
Bei der Entnahme von einbaufertigen Wasserzählern aus dem Lager und während des Transports muss sichergestellt sein, dass der Wasserzähler mit Verschlusskappen, Blindflanschen oder einem anderen geeigneten Schutz versehen ist. Die Wasserzähler bleiben möglichst bis unmittelbar vor dem Einbau verschlossen oder in der Originalverpackung.
Die benötigten Werkzeuge und Materialien sind stets gereinigt und wie die Wasserzähler trocken sowie vor Verunreinigungen geschützt an den Einbauort zu transportieren. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht durch verunreinigte Gegenstände, wie z.B. ausgebaute Wasserzähler, kontaminiert werden. Bei dem Transport im Montagefahrzeug ist daher auf eine geeignete Trennung von reinem und unreinem Bereich zu achten (u.a. neue und gebrauchte Wasserzähler, z.B. durch geeignete Behältnisse oder andere Einrichtungen).
Hygienische Montagestelle
Vor Beginn des Wechsels ist zunächst die Montagestelle grob von Staub, Spinnweben usw. mit Einmaltüchern zu reinigen. Bei stark verunreinigten Einbaustellen wie beispielsweise überflutete Schächte oder Kohlenkeller) ist eine Vorreinigung zwingend durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei Überflutungen kann eine Desinfektion des unmittelbaren Arbeitsbereiches sinnvoll sein.
Der Wasserzählerwechsel ist durchgängig ohne Unterbrechungen durchzuführen. Die Datenerfassung und Nebenarbeiten, sofern vermeidbar, sind vor Beginn oder erst nach Abschluss des Einbaus des Wasserzählers durchzuführen. Es sind stets fabrikneue Dichtungen zu verwenden.
Persönliche Hygiene
Eine Berührung der mit Trinkwasser in Kontakt kommenden Oberflächen ist unbedingt zu vermeiden. Unmittelbar vor Arbeiten an trinkwasserberührten Oberflächen der Trinkwasserinstallation, z.B. Entfernen der alten Wasserzählerdichtungen bzw. Einsatz neuer Dichtungen, sind die Hände gründlich zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Alternativ sind dafür kurzzeitig neue Einmalhandschuhe aus Originalverpackungen unmittelbar vor diesen Arbeiten anzuziehen. Dies bietet eine vergleichbare hygienische Sicherheit. Nach den Arbeiten sind die Einmalhandschuhe zu entsorgen. Eine weitere Option ist die Nutzung von sauberem, am besten vor Einsatz desinfiziertem Werkzeug für die kritischen Arbeiten mit trinkwasserberührten Oberflächen.
So läuft der Wasserzähler-Austausch ab
- Ausbau des alten Wasserzählers und Ablage in separaten Behälter für verwendete/ausgebaute Wasserzähler
- Entfernen der alten Dichtungen mit sauberem Werkzeug oder mit sauberen Händen, gegebenenfalls desinfiziert oder mit übergezogenen Einmalhandschuhen
- Entfernung der Verschlusskappen/Verpackung des Wasserzählers erst unmittelbar vor der Montage
- Einlegen der neuen Dichtungen mit sauberem Werkzeug oder mit sauberen Händen und direkt anschließend Einbau des neuen Wasserzählers, ohne diesen oder die neuen Dichtungen nach Entnahme aus der Verpackung bzw. dem Entfernen der Verschlusskappen noch einmal abzulegen
- Die Verschlusskappen/Verpackung sind möglichst für den alten Wasserzähler zu verwenden.
- Nach dem Einbau des neuen Wasserzählers sind eine Sichtprüfung auf Dichtigkeit und gegebenenfalls die Verplombung durchzuführen sowie gegebenenfalls zu entlüften.
- Anschließend ist der neue Wasserzähler an der nächstgelegenen Entnahmestelle oder am Entleerungsventil mit mindestens dem dreifachen Volumen des Wasserzählers (bei Qn 2,5 mit mindestens 5 l) zu spülen.
- Der Abtransport ausgebauter Wasserzähler und sonstiger Materialien erfolgt in einem separaten Behälter, der als „unrein“ gekennzeichnet ist und im „unreinen“ Bereich des Montagefahrzeugs transportiert wird.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen in SBZ Monteur/2-2017, bearbeitet von haustec.de.