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Neue VDI-Richtlinie für Brandschutz in Gebäuden

Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

Grundlagen für Brandschutzplanung

Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.

Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus-Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2020.

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