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HOAI-Klage: Urteil wird am 04. Juli verkündet

Der Europäische Gerichtshof hat für das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI eine Urteilsverkündung am 4. Juli 2019 angekündigt. Ende Februar hatte Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze für unvereinbar mit dem EU-Recht hält (Bericht: Mindest- und Höchstsätze der HOAI angezählt).

Der Europäische Gerichtshof ist an das Votum des Generalanwalts nicht gebunden, allerdings folgt er sehr häufig dessen Empfehlungen. Dann müsste Deutschland das Urteil sofort umsetzen und den oder die Verstöße abstellen.

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