Wie Installationsschächte und -vorwände mit Ü-Zeichen Sicherheit schaffen
An kaum einem anderen Punkt in der Bauausführung laufen sowohl eine hohe Installationsdichte als auch die Anforderungen an Brand- und Schallschutz so konzentriert zusammen wie am Installationsschacht. Ein Hauptmerkmal des Installationsschachtes ist der vertikale Verlauf über alle Ebenen des Gebäudes.
Weil die Medienleitungen alle Geschossdecken vom Keller bis zur obersten Etage durchdringen, können sich ohne weitere Maßnahmen im Brandfall Feuer und Rauch über den Schacht ausbreiten. Um dieses Risiko zu minimieren, stellt der bauliche Brandschutz ein grundlegendes Schutzziel dar. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der brandschutztechnischen Abschottung.
Anwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsbestätigung
Die Schacht- und Vorwandkonstruktion, einschließlich aller Leitungen, Brand- und Schallschutzmaßnahmen, Einbauten sowie der Schachtverkleidung, muss die gestellten Anforderungen in ihrer Gesamtheit lückenlos erfüllen. Die Gesamtverantwortung darüber obliegt dem ausführenden Installationsunternehmer.
Bei der Abnahme des Bauwerks muss der SHK-Fachunternehmer eine unterzeichnete Übereinstimmungsbestätigung über die korrekte Ausführung des installierten Systems vorlegen. Was er damit auf einem Vordruck unterschreibt, ist nicht weniger als die umfassende Bestätigung darüber, dass die Ausführung des feuerwiderstandsfähigen Installationsschachts der geltenden Zulassung (abZ) entspricht. Fehlt der erforderliche Anwendbarkeitsnachweis in Form einer abZ bzw. aBG (siehe Abkürzungen am Ende des Artikels), gilt die ausgeführte Leistung im juristisch-technischen Sinn als mangelhaft. Der Unterzeichner der Übereinstimmungsbestätigung für eine solche Systemzulassung kann sich sicher sein, dass die Vielfalt der geltenden Normen und Regelwerke einschließlich ihrer Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Überschneidungen erfüllt werden.
Das Bauordnungsrecht ist derzeit im Wandel und bringt damit einige Neuerungen hervor. Die Musterbauordnung (MBO) wurde zuletzt im Mai 2016 geändert und Ende August 2017 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht, welche die bisherige Bauregelliste und die Musterliste der eingeführten Technischen Baubestimmungen ablöst. Unter anderem werden zukünftig für sogenannte Bauarten nach § 16a MBO, die heute noch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) ausgestellt. Die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) behalten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer ihre Gültigkeit.
Vorgefertigte Systemtechnik für Installationsschächte
Die Erbringung der erforderlichen Nachweise gestaltet sich deutlich übersichtlicher und wirtschaftlicher, wenn der Installationsschacht als zugelassenes Komplettsystem erstellt wird (Bild 1). Ein Beispiel ist die von Geberit entwickelte Brandschutzlösung für das komplette Bad, Geberit Quattro, welche die Gesamtheit bauordnungsrechtlicher Anforderungen durch eine Kombination aus Rohrinstallationssystem, Trockenbau-Vorwandsystemtechnik und einem Deckenverschlusssystem mit einer abZ erfüllt.
Das variable Schacht- und Vorwandsystem beinhaltet die Leitungsinstallationen für Trinkwasser, Abwasser, Heizung sowie Elektroleitungen in einer Konstruktion, die aus dem GIS-Installationssystem oder der Duofix-Systemwand inklusive aller Montageelemente, zum Beispiel für WC, Waschtisch, Dusche oder Badewanne, einschließlich der zugehörigen Systembeplankung besteht. Zudem beinhaltet die abZ die Möglichkeit, dass Geberit Quattro werkseitig vorgefertigt werden kann. Ein großer Vorteil – besonders für die Sanierung von Altbauten – ist die Tatsache, dass der Einsatzbereich dieses Komplettsystems alle Arten von Sonderdecken (zum Beispiel Holzbalkendecken) einschließt.
Ü-Zeichen bestätigt Übereinstimmung
Zum Thema Vorfertigung gehört auch die Kennzeichnung der vorgefertigten Einheiten mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Damit dokumentiert der Hersteller – also beispielsweise Geberit – erstens, dass die bauordnungsrechtliche Forderung nach einem Verwendbarkeitsnachweis für vorgefertigte feuerwiderstandsfähige Installationsschächte (Bild 2) überhaupt eingehalten wird und zweitens, dass diese vorgefertigten Einheiten mit den Anforderungen der abZ übereinstimmen. So findet der Verarbeiter bei der Anlieferung eines werkseitig vorgefertigten Systemschachts am Tragsystem die aufgeklebte Ü-Kennzeichnung vor (Bild 1).
Was hat es nun mit diesem Ü-Zeichen genau auf sich? Nach den Bestimmungen der Bauordnungen (siehe auch § 21 der MBO) bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung – zum Beispiel mit den bauaufsichtlichen Zulassungen. Diese Bestätigung der Übereinstimmung erfolgt durch die Übereinstimmungserklärung des Herstellers. In § 21 (3) MBO heißt es dazu: „Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck anzugeben.“
Konkret bedeutet dies für den SHK-Auftragnehmer, dass er mit der Ü-Kennzeichnung den Verwendungsnachweis in der Hand hat, der die Übereinstimmung dieser industriell vorgefertigten feuerwiderstandsfähigen Bauteile mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den Technischen Baubestimmungen bestätigt. Zur Abnahme legt er die ausgefüllte Übereinstimmungserklärung vor, welche bei der Lieferung vorgefertigter Quattro/GIS-Installationseinheiten als Formblatt beiliegt.
Nullabstandsregelung bringt Raumgewinn
Für die Bauherren zeigen sich die Vorteile von Systemschächten vor allem darin, dass die Schächte so klein wie möglich bemessen werden können. Die Abstandsregelung in der abZ von Geberit Quattro beispielsweise erlaubt minimale Abstände zwischen den Rohrleitungen (Bild 4). Bei einer Belegung mit Rohrleitungen für Trinkwasser (PWC, PWH, PWH-C), Heizung (VL, RL) und Elektroleitungen (Einzelkabel oder Kabelbündel) können Nullabstände installiert werden. Zu den Abwasserleitungen müssen 20 mm Abstand eingehalten werden. Dadurch ergibt sich zum Beispiel eine minimale Schachtbreite von 520 mm.
Zum Vergleich: Bei konventionell ausgeführten Installationsschächten – ohne zugelassene Nullabstände – beträgt die notwendige Schachtbreite mit derselben Belegung durch die einzuhaltenden Abstandsmaße 670 mm. Die Anordnung der Installationen und deren Abstände untereinander sowie zur Laibung des Deckendurchbruchs (20 mm bei Massivdecken und 50 mm bei Sonderdecken) sind klar und einfach geregelt.
Dadurch entfällt die aufwendige Ermittlung zulässiger Rohrabstände für Ver- und Entsorgungsleitungen in Quattro/GIS-Schächten. In der Bauplanung erspart dies unnötige Diskussionen über Schachtabmessungen, zumal jeder eingesparte Zentimeter Schachtbreite der Wohn- bzw. Nutzfläche zugute kommt. Die Vereinfachung von der Planung über die Kalkulation bis zur Ausführung beginnt bereits mit der Ausschreibung.
Für das Leistungsverzeichnis wird eine Installationsschacht-Einheit für ein Geschoss durch einen Vorbeschrieb als „Schacht- und Vorwandsystem für Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation, baurechtlich geprüft, als variables Anlagesystem“ mit den Bestandteilen der Schachtbelegung sowie den Abmessungen (Schachtbreite und -höhe) definiert.
Kürzere Montagezeiten und optimierte Materialwirtschaft
Im konkreten Auftragsfall übernimmt der Hersteller das Aufmaß für die Planung und die Abstimmung mit dem ausführenden Fachunternehmer. Mit der werkseitigen Vorfertigung von Installationsschächten (Bild 5) werden indessen nicht nur die normativen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Mindestens genauso wie die sichere Einhaltung von Brand- und Schallschutz brennen der SHK-Branche auch die eng gesteckten Bauzeiten und die schmalen Personalkapazitäten unter den Nägeln. Anstelle der Montage einzelner Rohrleitungen und einer (meist) bauseitigen Verkleidung oder Vormauerung der Installationsschächte erhält der ausführende SHK-Fachbetrieb eine vormontierte Systemeinheit.
Vor Ort begrenzt sich die Montage der Quattro-Installationsschächte darauf, die vorgefertigten Einheiten an den Einbauort zu transportieren, gemäß Montagevorschrift zu befestigen, die vormontierten Rohrleitungen im Bereich der Deckendurchdringungen mit mitgelieferten Rohrsystem-Formteilen (zum Beispiel Schiebemuffen) zu verbinden und – möglichst nach einer Zwischenabnahme als Nachweis der fachgerechten Montage – die Aufbringung der einlagigen Systembeplankung.
Geberit liefert die vorgefertigten Installationsregister montagefertig just in time direkt an die Baustelle. Dies vereinfacht die Logistik und erspart die Materiallagerung vor Ort, die in der Baupraxis ohnehin nicht nur mit häufiger Umlagerung, sondern auch mit Schwund einhergeht.
Was die Materialwirtschaft des Installationsunternehmens zusätzlich optimiert, ist der Entfall von Verschnitt auf der Baustelle. Denn Reste von Installationsmaterial verursachen doppelt Kosten – für den Materialeinkauf und durch den Aufwand für den Abtransport.
Deckenverschlusssystem gegen die Brandschutz-Gewährleistungsfalle
Ein Bestandteil der Systemzulassung für den Quattro/GIS-Systemschacht ist das von Geberit entwickelte Deckenverschlusssystem FSH 90 (Bild 3), das damit an dieser brandschutztechnisch äußerst sensiblen Stelle für die nötige Ausführungssicherheit sorgt. Denn das Verschließen der Deckendurchdringungen ist im Bauablauf ein Schritt, bei dem kaum ein Verantwortlicher gerne näher hinsieht. Der verbleibende Restquerschnitt der Aussparung muss so verfüllt werden, dass alle Installationen mit formbeständigem, nichtbrennbarem Baustoff dicht umschlossen sind.
Die gängige Baupraxis zeigt, dass das Verschließen der Durchbrüche in sehr vielen Fällen durch den Rohbauunternehmer ausgeführt wird. Häufig sieht die Ausschreibung jedoch vor, dass dies zu den Leistungen des SHK-Fachunternehmers gehört. Damit obliegt diesem dann auch die Verantwortung für das feuer- und rauchdichte Verschließen der Deckendurchbrüche. Weil die damit verbundenen Arbeiten, wie der Bau einer Schalung und die Verfüllung, nach Handwerkstradition eher zum Maurerhandwerk gehören, erfolgt dies meist auch auf diese Weise – mit der Folge eines nicht zu unterschätzenden Gefahrenpotenzials für den vorbeugenden Brandschutz.
Um bei der Verwendung von System-Installationsschächten eine sichere Deckenabschottung zu erzielen, gehört beim Quattro-System das Deckenverschlusssystem FSH 90 zu den Bestandteilen. Es besteht aus einem stufenlos anpassbaren Deckenschott (Rahmenkonstruktion mit Spezialfolie und Stahlband) und einer selbstnivellierenden Vergussmasse. Das Deckenschott wird bereits vor der Montage der Fall- und Steigleitungen innerhalb des Durchbruchs montiert.
Zur Rohrleitungsmontage wird die Spezialfolie an der gewünschten Stelle eingeschlitzt und das Rohr durch das schlaufenförmig verlegte Stahlband hindurchgeführt. Die Vergussmasse verfüllt auch die schmalen Spalte zuverlässig, was mit konventionellem Mörtel nicht in dieser Qualität erzielbar ist. Empfehlenswert ist zusätzlich, die Ausführung des verschlossenen Durchbruchs fotografisch zu dokumentieren, um das ordnungsgemäße Verschließen der Deckendurchbrüche bei Bedarf nachweisen zu können.
Systemzulassung erlaubt auch waagrechten Verzug des Schachts
Voraussetzung für die Einsetzbarkeit vorgefertigter Installationsschächte und -wände sind Deckenkonstruktionen, die sowohl statisch als auch brandschutztechnisch geeignet sind. Der Verlauf des Installationsschachtes muss dabei nicht zwingend durchgehend vertikal sein: Ein Bestandteil der Systemzulassung ist, dass diese bei nicht übereinanderliegenden Deckendurchdringungen einen waagrechten Verzug bis 2,5 m erlaubt. Neben dem Anwendungsbereich für den Geschosswohnungsbau deckt das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Geberit Quattro F90 noch weitere Einsatzbereiche ab. So können zum Beispiel in Beherbergungs-stätten (Hotels, Jugendherbergen) auch feuerbeständige (F90) Trennwände erstellt werden, die beidseitig mit Sanitärobjekten ausgerüstet sind.
Wichtig für TGA-Planer, Anlagenbauer und Bauherren
TGA-Planer: Vorgefertigte Schacht- und Vorwandsysteme mit abZ können im Leistungsverzeichnis als Installationsschacht-Einheit durch einen Vorbeschrieb als „Schacht- und Vorwandsystem für Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation, baurechtlich geprüft, als variables Anlagesystem“ und in den Positionen mit den Bestandteilen der Schachtbelegung sowie den Abmessungen (Schachtbreite und -höhe) definiert werden.
Anlagenbauer: Vorgefertigte Installationsregister werden montagefertig just in time direkt zur Baustelle geliefert. Dies vereinfacht die Logistik und erspart die Materiallagerung vor Ort, Verschnitt entfällt weitgehend. Bei Systemen mit Ü-Zeichen ist die Übereinstimmung mit den technischen Baubestimmungen einfach einzuhalten und nachzuweisen.
Bauherren: Mit der werkseitigen Vorfertigung von Installationsschächten werden die normativen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Brand- und Schallschutz, Feuchteschutz und Statik bei minimalem Platzbedarf erfüllt. Zudem sind eng gesteckte Bauzeiten möglich.
Dieser Artikel von Mario Eschrich ist zuerst erschienen in TGA/ 10-2018. Mario Eschrich ist Produktmanager und Brandschutzspezialist der Geberit Vertriebs GmbH.
Abkürzungen
1) MVV TB – Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2017/1, mit Druckfehlerkorrektur vom 11. Dezember 2017. Die vom DIBt im Auftrag der Bauministerkonferenz erstellte Vorschrift löst die bisherige Bauregelliste sowie die Liste der Technischen Baubestimmungen ab.
2) Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist der notwendige Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte/Bauarten, für die es keine allgemein anerkannten Regeln und/oder Prüfverfahren gibt. Durch den technischen Fortschritt werden Bauprodukte / Bauarten auf den Markt gebracht, die entweder von den bekannt gemachten technischen Regeln stark abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt. Damit diese im Bauwesen verwendet werden können, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Eine abZ wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach vorhergehenden Prüfungen durch zugelassene Prüfinstitute in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.
3) Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach § 21 MBO besteht aus dem Buchstaben „Ü“ und muss folgende Angaben enthalten: Name des Herstellers, Kurzbezeichnung der für das geregelte Bauprodukt im Wesentlichen maßgebenden technischen Regel, Bezeichnung für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) als „Z“ und die abZ-Nummer. Quelle: Auszug aus der Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Siehe auch: Muster einer Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung – MÜZVO).
Download: www.bit.ly/mbo_muezvo