Wartung von Rollläden und Sonnenschutz: So profitieren Kunde und Handwerker
Prüfung, Wartung, Instandhaltung oder Inspektion, mit der Anwendung dieser Begrifflichkeiten wird in der R+S Branche recht locker oder gar nicht umgegangen. Viele Hersteller machen es vorbildlich, andere weniger, aber spätestens bei den Fachbetrieben ist das Thema Wartung & Co. so eine Sache.
Dabei machen diese produktbegleitenden Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Rollladen, Sonnenschutz & Co. nach den Vorgaben der Normung erbracht werden müssen, dem Anwender erst eine dauerhafte Nutzung seiner Produkte möglich.
Diese Dienstleistungen werden in der Fachliteratur unter dem Begriff Instandhaltung subsumiert und zählen zu den Kernleistungen des Technischen Kundendienstes (TKD). Erfolgen in den technischen Begleitdokumenten wie Montage-, Bedien- und Wartungsanleitungen keine expliziten Angaben zur Wartung oder Instandhaltung, gilt ein Produkt mindestens für den Endverbraucher als wartungsfrei.
Der Fachhandel in der R+S Branche hat in der breiten Masse eine ganz andere Sichtweise, wie z.B. die SHK-Branche. Während die SHK-Branche das Thema Wartung als Umsatzbringer schon lange in ihr Tagesgeschäft integriert hat, werden bei den R+S Betrieben Wartungsvorgaben gerne als verkaufsbehindernde Maßnahme gesehen, weil sie ja schon im Verkaufsgespräch genannt werden müssten.
Im Sommer stören Wartungsarbeiten zudem das Geschäft, da will man lieber Markisen montieren, als sich mit Zeitkillern wie Wartung und Reparaturen zu beschäftigen. Ob diese Sichtweise langfristig funktioniert? Mit Sicherheit nicht, da die Technik des Sonnenschutzes immer komplexer wird.
Alles klar geregelt?
Die DIN 31051:2012-09 (Grundlagen der Instandhaltung) ordnet der Instandhaltung technische als auch administrative Maßnahmen zu, die während des Lebenszyklus eines Produktes (z. B. Raffstore) erbracht werden sollten, um dem Erhalt der Funktionsfähigkeit zu gewährleisten oder zur Ruckfuhrung in einen funktionsfähigen Zustand dienen. Instandhaltung kann hier präventiv als auch korrektiv erfolgen.
Dazu wird in der Regel eine Unterteilung in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Produktverbesserung vorgenommen. Während eine Wartung bereits zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines Auftretens von Defekten (vorbeugend) stattfinden kann, ohne dass zum Zeitpunkt der Wartung ein Defekt am Produkt vorliegt oder vom Betreiber gemeldet wurde, können Wartungen auch dazu dienen, eine Verzögerung von Abnutzungserscheinungen zu erreichen.
Diese Faktoren können Fachbetriebe z. B. im Rahmen der VOB nutzen, um entweder die 4-jährige Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre zu verkürzen, wenn ein definierter Wartungsvertrag abgeschlossen wird, oder bei Abschluss eines solchen die Möglichkeit zu haben, eben vorbeugend die verbauten Produkte zur frühzeitigen Fehlererkennung regelmäßig zu überprüfen.
Die Vorschriften für sich selbst nutzen
Befasst man sich mit dem sehr vielfältigen Spielfeld der Instandhaltung, kann man mindestens zwei wichtige Feststellungen machen. Erstens, die Produktlebensdauer wird im Sinne des Kunden positiv beeinflusst. Zweitens, man kann sogar Umsatz mit diesen Arbeiten generieren.
Eigentlich eine Win-win-Situation. Die Automobilbranche hat das zum gnadenlosen Geschäftsmodell gemacht. Eine kleines rotes Lämpchen leuchtet im Display auf, und schon kommt der Kunde von ganz alleine und freut sich am Abend wie ein kleines Kind, sein Auto gegen Barzahlung wieder zu bekommen.
Dieser Beitrag von Olaf Vögele ist zuerst erschienen in Glaswelt 08/2018.